Berlin (kobinet)
Es gibt eine neue Plattform in Deutschland.
Sie heißt: Agentur für Berührung.
Eine Plattform bringt Menschen zusammen.
Die Agentur vermittelt Sexual-Assistenz und Sexual-Begleitung.
Sexual-Assistenz bedeutet: Fachleute helfen bei Nähe und Sexualität.
Das Angebot gilt für ganz Deutschland.
Die Agentur hilft bestimmten Menschen.
Sie hilft Menschen mit Behinderung.
Sie hilft Menschen mit schwerer Krankheit.
Sie hilft älteren Menschen.
Sie hilft Menschen am Ende ihres Lebens.
Diese Menschen sollen selbst über ihre Sexualität bestimmen.
Bisher gibt es zu wenig Angebote in Deutschland.
Es gibt nur etwa 80 bis 90 Fachleute für Sexual-Assistenz.
Viele Regionen haben gar kein Angebot.
Familien und Pflege-Einrichtungen finden schwer Hilfe.
Die Agentur für Berührung füllt diese Lücke.
Alle können die Plattform einfach nutzen.
Die Agentur achtet auf Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle können die Angebote nutzen.
Es gibt Texte in Leichter Sprache.
Es gibt Videos in Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache ist die Sprache für gehörlose Menschen.
Warum reichen bisherige Angebote nicht?
Sexual-Assistenz kann das Leben sehr verbessern.
Sie stärkt das Selbst-Bild und das Sozial-Leben.
Es gibt aber zu wenige Fachleute in Deutschland.
Viele Einrichtungen finden keine Hilfe.
Die Agentur für Berührung schafft jetzt eine klare Struktur.
Alle finden dort Orientierung.
Die Agentur sieht Sexual-Assistenz als echte Berufs-Arbeit.
Sexualität gehört zur Lebens-Qualität aller Menschen.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.
Teilhabe bedeutet: Alle Menschen dürfen am Leben mitmachen.
Dazu gehört auch Sexualität.
Was ist der Unterschied zur klassischen Sex-Arbeit?
Die Fachleute der Agentur sind freie Sex-Arbeiterinnen und Sex-Arbeiter.
Sie bereiten jedes Treffen gut vor.
Sie fragen nach Wünschen und Bedürfnissen.
Sie achten auf körperliche Besonderheiten.
Manchmal helfen auch Betreuerinnen und Betreuer mit.
Das ist bei klassischer Sex-Arbeit oft anders.
Dieser Unterschied ist keine Bewertung.
Klassische Sex-Arbeit ist keine schlechtere Arbeit.
Sex-Arbeit braucht viel Können und Verantwortung.
Sie braucht Einfühlungs-Vermögen und Kommunikations-Stärke.
Einfühlungs-Vermögen bedeutet: Ich verstehe, wie andere sich fühlen.
Bei Sexual-Assistenz steht die Würde des Menschen im Mittelpunkt.
Jedes Treffen wird vorbereitet und besprochen.
Danach gibt es eine Rück-Schau.
Termine können auch abgesagt werden.
Das gilt für beide Seiten.
Diese Arbeit ist anspruchsvoll und sehr menschlich.
Welche Voraussetzungen braucht man?
Fachleute aus Pflege oder Therapie sind willkommen.
Auch Quer-Einsteiger können mitmachen.
Quer-Einsteiger sind Menschen ohne Ausbildung in diesem Bereich.
Sie müssen aber geeignet und reif genug sein.
Das Mindestalter ist 18 Jahre.
Besser ist ein Alter über 21 Jahre.
Es gibt rechtliche Voraussetzungen.
Man braucht eine Gewerbe-Anmeldung.
Gewerbe-Anmeldung bedeutet: Man meldet seine Arbeit beim Amt an.
Man braucht einen Gesundheits-Check.
Man muss sich weiterbilden.
Die Agentur bietet Schulungen und Begleitung an.
Wie bleibt die Selbst-Bestimmung erhalten?
Selbst-Bestimmung bedeutet: Ich entscheide selbst über mein Leben.
Manchmal entscheiden andere über Menschen mit Behinderung.
Das ist ein Problem.
Das Sozial-Gesetz-Buch schützt das Recht auf Selbst-Bestimmung.
Das steht in Paragraf 78 des Sozial-Gesetz-Buches 9.
Das Sozial-Gesetz-Buch 9 ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Die Agentur tritt für dieses Recht ein.
Sie spricht mit Einrichtungen und Familien.
Sie erklärt: Sexual-Assistenz ist ein normales Angebot.
Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe.
Dazu gehört auch Sexualität.
Wer bezahlt die Sexual-Assistenz?
Das Ziel ist: Der Staat soll die Kosten tragen.
Das könnte über das Persönliche Budget gehen.
Persönliches Budget bedeutet: Geld vom Amt für Hilfe.
Menschen mit Behinderung können damit selbst Hilfe einkaufen.
Erste Gerichte haben das schon erlaubt.
Aber es ist noch kein allgemeines Recht.
Die Agentur arbeitet daran, das zu ändern.
Sie klärt Politik und Verbände auf.
Sie hilft Kundinnen und Kunden bei Anträgen.
Sie stellt Formular-Hilfen bereit.
So sollen mehr Menschen Zugang bekommen.
Wie wird das Thema offener behandelt?
Sexualität und Behinderung sind oft noch ein Tabu.
Tabu bedeutet: Man spricht nicht darüber.
Die Agentur will das ändern.
Sexualität ist ein Grund-Bedürfnis aller Menschen.
Sprache und Aufklärung sind dabei wichtig.
Sexual-Assistenz soll selbst-verständlich werden.
Die Agentur baut Berührungs-Ängste ab.
Berührungs-Ängste bedeutet: Man traut sich nicht, über etwas zu reden.
Offenheit und Sichtbarkeit helfen dabei.
Das Thema soll normal und offen behandelt werden.
Wie werden Schutz und Qualität gesichert?
Die Agentur entwickelt ein Schutz-Konzept.
Darin gibt es klare Regeln.
Es gibt Alters-Beschränkungen und Gesundheits-Nachweise.
Es gibt regelmäßige Supervision.
Supervision bedeutet: Fachleute besprechen ihre Arbeit mit Expertinnen und Experten.
Das hilft bei schwierigen Situationen.
Vor jedem Termin gibt es genaue Absprachen.
Danach gibt es ein Gespräch über das Treffen.
Beschwerden werden ernst genommen.
Die Fachleute erhalten Fort-Bildungen und Coaching.
Coaching bedeutet: Eine Expertin oder ein Experte begleitet und berät.
So bleibt die Qualität hoch.
Die Agentur für Berührung ist ein neues Angebot für ganz Deutschland.
Sie hilft Menschen bei einem wichtigen Teil des Lebens.
Sexualität soll für alle Menschen selbst-verständlich sein.
Sie gehört zur Würde des Menschen.
Mehr Infos findest du hier: agentur-fuer-beruehrung.de

Foto: Pixabay/Scigola
Berlin (kobinet) Die "Agentur für Berührung" steht kurz vor ihrem Start als bundesweite Vermittlungsplattform für Sexualassistenz und -begleitung (SA/SB). Ziel ist es, Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung, im Alter oder in palliativer Situation einen selbstbestimmten Zugang zu Nähe, Sexualität und Lebensqualität zu ermöglichen – durch professionelle, qualifizierte und freiberuflich tätige Sexarbeitende. Damit greift die Initiative eine zentrale gesellschaftliche Versorgungslücke auf: Die Nachfrage nach Sexualassistenz und -begleitung übersteigt nach Informationen der Agentur für Berührung das vorhandene Angebot deutlich, bestehende Strukturen sind regional begrenzt und schwer auffindbar. Die Agentur legt besonderen Wert auf Barrierefreiheit (u.a. Leichte Sprache, Gebärdensprachvideos), Inklusion und hohe Qualitätsstandards. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten ein Interview mit der Agentur für Berührung.
Warum sind bestehende Angebote bisher nicht ausreichend?
Sexualassistenz und -begleitung können enorme positive Wirkungen auf das Sozialleben, das Selbstbild und die persönliche Entwicklung der Kund*innen entfalten. Derzeit gibt es in Deutschland nur rund 80 bis 90 aktive Anbieter*innen, die zudem nicht flächendeckend vertreten sind. Angehörige, pflegerische Einrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe finden kaum professionelle, überregionale Vermittlungsstrukturen. Viele wenden sich notgedrungen an lokale Beratungsstellen für Sexarbeitende – ein wertvoller, aber begrenzter Zugang.
Unsere Agentur schafft erstmals eine strukturierte, barrierefreie und deutschlandweit erreichbare Plattform, die allen Beteiligten Orientierung bietet. Wir sehen SA/SB als Teil professioneller Sexarbeit, die immer dann unter das Prostituiertenschutzgesetz fällt, wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt erfolgen. Gleichzeitig liegt unser Fokus auf Menschlichkeit, Teilhabe und Selbstbestimmung – wir wollen diesen Zugang als selbstverständlichen Bestandteil sozialer Infrastruktur etablieren.
Wo verläuft die Grenze zur klassischen Sexarbeit – und warum ist die Unterscheidung wichtig?
Die Dienstleistenden unserer Agentur sind freiberufliche Sexarbeitende. Der entscheidende Unterschied zur sogenannten „klassischen Sexarbeit“ liegt in der Gestaltung, Vorbereitung und Zielsetzung der Begegnungen. Treffen mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erfordern intensive Vorbereitung: Wünsche, Bedürfnisse, körperliche Voraussetzungen und Kommunikationsformen müssen sorgfältig einbezogen werden. Häufig sind Betreuer*innen oder Pflegepersonen involviert, um Sicherheit und Vertrauen zu gewährleisten.
Doch die Unterscheidung ist nicht hierarchisch zu verstehen – sie soll die besonderen Bedarfe und Rahmenbedingungen sichtbar machen. Sexualassistenz und -begleitung bedeuten Teilhabe, Menschenrecht und das Erfüllen grundlegender Bedürfnisse. Sexualität ist ein wesentlicher Bestandteil von Lebensqualität und Identität – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Zugleich möchten wir mit der Differenzierung ein gesellschaftliches Umdenken anstoßen: „klassische Sexarbeit“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung oft negativ besetzt – mit Vorurteilen von Kriminalität, Scham oder Ausbeutung. Wir sehen Sexarbeit als Arbeit, die hohe Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, emotionale Stabilität, Empathie und Kommunikationsstärke erfordert. Gerade im Bereich der Sexualassistenz und -begleitung bedeutet sie, Menschen Würde, Nähe und Selbstbestimmung zu ermöglichen – und damit gesellschaftliche Teilhabe.
Wie in anderen Bereichen der Sexarbeit sind emotionale Belastbarkeit, klare Grenzen, Offenheit gegenüber verschiedenen Lebensstilen und Sexualitäten sowie eine respektvolle, wertfreie Haltung zentrale Kompetenzen. Begegnungen werden vorbereitet, besprochen und reflektiert – auch mit der Option, Termine im Zweifel abzusagen. Das macht die Arbeit anspruchsvoll und zugleich zutiefst menschlich.
Welche Voraussetzungen und Qualifikationen sind wichtig?
Wir öffnen die Agentur für Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen. Fachkräfte aus Pflege, Pädagogik, Therapie oder persönlicher Assistenz bringen wertvolle Kenntnisse über Erkrankungen, Barrieren und individuelle Bedürfnisse mit. Gleichzeitig sind Quereinsteiger*innen willkommen, wenn sie geeignet sind, über die nötige emotionale Reife verfügen und sich kritisch mit Sexualität, Grenzen und Nähe auseinandersetzen möchten.
Wesentliche Kriterien sind Motivation, Freiwilligkeit, ein Mindestalter (über 18, idealerweise über 21), sowie die Bereitschaft, sich fortlaufend weiterzubilden. Dazu gehören rechtliche Voraussetzungen wie Gewerbeanmeldung, Gesundheitscheck und Teilhabe an Qualitätssicherungsmaßnahmen. Für Dienstleister*innen bieten wir auf Wunsch Begleitung, Schulung und Supervision an, um die professionelle Qualität sicherzustellen.
Wie lässt sich Selbstbestimmung sichern, ohne in Fürsorge zu verfallen?
Die Gefahr, dass über die Sexualität von Menschen mit Behinderung fremdbestimmt wird, ist real. In vielen Einrichtungen oder Familien entscheiden Betreuer*innen oder Angehörige über das, was die betroffenen Personen wünschen oder dürfen.
Das Sozialgesetzbuch (§ 78 Abs. 1 SGB IX) formuliert klar das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung, einschließlich sexueller Selbstbestimmung. Für uns bedeutet das: Wir treten für dieses Recht aktiv ein und suchen den Dialog mit Einrichtungen, Angehörigen und Pflegeteams – nicht als Bittsteller, sondern mit der Selbstverständlichkeit eines legitimen Anspruchs auf Teilhabe und private Lebensqualität.
Wie realistisch ist eine Finanzierung als Teilhabeleistung?
Langfristig ist es unser Ziel, Sexualassistenz und -begleitung als Teilhabeleistung anzuerkennen – etwa über das Persönliche Budget, die Eingliederungshilfe oder Krankenkassen. Erste gerichtliche Präzedenzfälle zeigen, dass dies grundsätzlich möglich ist, müssen jedoch jeweils individuell erstritten werden.
Wir setzen daher auf politische Aufklärung, Kooperation mit Fachverbänden und rechtliche Unterstützung. Die aktuelle politische Diskussion – etwa um das sogenannte nordische Modell oder geplante Kürzungen bei Förderungen für Menschen mit Behinderung – erschwert die Lage. Umso wichtiger ist es, Aufklärungsarbeit zu leisten und praktische Lösungen über das bestehende Persönliche Budget zu fördern. Dabei unterstützen wir unsere Kund*innen aktiv, indem wir Ansprechpartner, Formularhilfen und Vernetzungsmöglichkeiten bereitstellen.
Wie gelingt Entstigmatisierung ohne „Besonderung“?
Sexualität und Behinderung werden gesellschaftlich oft noch tabuisiert oder gar entkoppelt. Unser Anliegen ist, Sexualassistenz und -begleitung als normalen, würdevollen und inklusiven Lebensbereich sichtbar zu machen – ohne Überhöhung, aber mit Selbstverständnis.
Wir wollen Offenheit fördern, Berührungsängste abbauen und zeigen, dass sexuelle Bedürfnisse Teil einer gesunden Lebensrealität sind. Aufklärung, Begegnung und Sichtbarkeit sind hier die Schlüssel. Entstigmatisierung beginnt mit Sprache, Aufklärung und dem Perspektivwechsel: Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis – für alle.
Wie sichern Sie Schutz und Qualität?
Unsere Agentur entwickelt aktuell gemeinsam mit Fachanwält*innen ein Betriebskonzept nach Prostitutionsschutzgesetz, das auch ein Schutz- und Qualitätskonzept einschließt. Dazu zählen Altersbeschränkung, Gesundheitsnachweise, Gewerbeanmeldung und regelmäßige Supervision.
Ebenso wichtig sind transparente Kommunikation und Nachbetreuung. Vor jedem Termin erfolgen genaue Absprachen zu Grenzen und Leistungen, danach Nachfragen und Reflexion, etwa bei Bedarf mit Betreuungspersonen. Beschwerden werden ernst genommen, professionell behandelt und dokumentiert.
Die Sexualbegleiter*innen erhalten Zugang zu Fortbildungen, Supervision und Coaching – um emotionale Belastungen aufzufangen, professionell zu handeln und nachhaltige Qualität zu sichern.
Mit der „Agentur für Berührung“ entsteht ein bundesweites Angebot, das Menschen bei einem zentralen Aspekt selbstbestimmter Teilhabe unterstützt: sinnliche, würdige, erfüllte Sexualität. Damit wollen wir zu einer offenen, inklusiven Gesellschaft beitragen, in der Sexualität nicht länger Ausschlusskriterium, sondern ein selbstverständlicher Teil menschlicher Würde ist.

Foto: Pixabay/Scigola
Berlin (kobinet) Die "Agentur für Berührung" steht kurz vor ihrem Start als bundesweite Vermittlungsplattform für Sexualassistenz und -begleitung (SA/SB). Ziel ist es, Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung, im Alter oder in palliativer Situation einen selbstbestimmten Zugang zu Nähe, Sexualität und Lebensqualität zu ermöglichen – durch professionelle, qualifizierte und freiberuflich tätige Sexarbeitende. Damit greift die Initiative eine zentrale gesellschaftliche Versorgungslücke auf: Die Nachfrage nach Sexualassistenz und -begleitung übersteigt nach Informationen der Agentur für Berührung das vorhandene Angebot deutlich, bestehende Strukturen sind regional begrenzt und schwer auffindbar. Die Agentur legt besonderen Wert auf Barrierefreiheit (u.a. Leichte Sprache, Gebärdensprachvideos), Inklusion und hohe Qualitätsstandards. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten ein Interview mit der Agentur für Berührung.
Warum sind bestehende Angebote bisher nicht ausreichend?
Sexualassistenz und -begleitung können enorme positive Wirkungen auf das Sozialleben, das Selbstbild und die persönliche Entwicklung der Kund*innen entfalten. Derzeit gibt es in Deutschland nur rund 80 bis 90 aktive Anbieter*innen, die zudem nicht flächendeckend vertreten sind. Angehörige, pflegerische Einrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe finden kaum professionelle, überregionale Vermittlungsstrukturen. Viele wenden sich notgedrungen an lokale Beratungsstellen für Sexarbeitende – ein wertvoller, aber begrenzter Zugang.
Unsere Agentur schafft erstmals eine strukturierte, barrierefreie und deutschlandweit erreichbare Plattform, die allen Beteiligten Orientierung bietet. Wir sehen SA/SB als Teil professioneller Sexarbeit, die immer dann unter das Prostituiertenschutzgesetz fällt, wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt erfolgen. Gleichzeitig liegt unser Fokus auf Menschlichkeit, Teilhabe und Selbstbestimmung – wir wollen diesen Zugang als selbstverständlichen Bestandteil sozialer Infrastruktur etablieren.
Wo verläuft die Grenze zur klassischen Sexarbeit – und warum ist die Unterscheidung wichtig?
Die Dienstleistenden unserer Agentur sind freiberufliche Sexarbeitende. Der entscheidende Unterschied zur sogenannten „klassischen Sexarbeit“ liegt in der Gestaltung, Vorbereitung und Zielsetzung der Begegnungen. Treffen mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erfordern intensive Vorbereitung: Wünsche, Bedürfnisse, körperliche Voraussetzungen und Kommunikationsformen müssen sorgfältig einbezogen werden. Häufig sind Betreuer*innen oder Pflegepersonen involviert, um Sicherheit und Vertrauen zu gewährleisten.
Doch die Unterscheidung ist nicht hierarchisch zu verstehen – sie soll die besonderen Bedarfe und Rahmenbedingungen sichtbar machen. Sexualassistenz und -begleitung bedeuten Teilhabe, Menschenrecht und das Erfüllen grundlegender Bedürfnisse. Sexualität ist ein wesentlicher Bestandteil von Lebensqualität und Identität – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Zugleich möchten wir mit der Differenzierung ein gesellschaftliches Umdenken anstoßen: „klassische Sexarbeit“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung oft negativ besetzt – mit Vorurteilen von Kriminalität, Scham oder Ausbeutung. Wir sehen Sexarbeit als Arbeit, die hohe Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, emotionale Stabilität, Empathie und Kommunikationsstärke erfordert. Gerade im Bereich der Sexualassistenz und -begleitung bedeutet sie, Menschen Würde, Nähe und Selbstbestimmung zu ermöglichen – und damit gesellschaftliche Teilhabe.
Wie in anderen Bereichen der Sexarbeit sind emotionale Belastbarkeit, klare Grenzen, Offenheit gegenüber verschiedenen Lebensstilen und Sexualitäten sowie eine respektvolle, wertfreie Haltung zentrale Kompetenzen. Begegnungen werden vorbereitet, besprochen und reflektiert – auch mit der Option, Termine im Zweifel abzusagen. Das macht die Arbeit anspruchsvoll und zugleich zutiefst menschlich.
Welche Voraussetzungen und Qualifikationen sind wichtig?
Wir öffnen die Agentur für Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen. Fachkräfte aus Pflege, Pädagogik, Therapie oder persönlicher Assistenz bringen wertvolle Kenntnisse über Erkrankungen, Barrieren und individuelle Bedürfnisse mit. Gleichzeitig sind Quereinsteiger*innen willkommen, wenn sie geeignet sind, über die nötige emotionale Reife verfügen und sich kritisch mit Sexualität, Grenzen und Nähe auseinandersetzen möchten.
Wesentliche Kriterien sind Motivation, Freiwilligkeit, ein Mindestalter (über 18, idealerweise über 21), sowie die Bereitschaft, sich fortlaufend weiterzubilden. Dazu gehören rechtliche Voraussetzungen wie Gewerbeanmeldung, Gesundheitscheck und Teilhabe an Qualitätssicherungsmaßnahmen. Für Dienstleister*innen bieten wir auf Wunsch Begleitung, Schulung und Supervision an, um die professionelle Qualität sicherzustellen.
Wie lässt sich Selbstbestimmung sichern, ohne in Fürsorge zu verfallen?
Die Gefahr, dass über die Sexualität von Menschen mit Behinderung fremdbestimmt wird, ist real. In vielen Einrichtungen oder Familien entscheiden Betreuer*innen oder Angehörige über das, was die betroffenen Personen wünschen oder dürfen.
Das Sozialgesetzbuch (§ 78 Abs. 1 SGB IX) formuliert klar das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung, einschließlich sexueller Selbstbestimmung. Für uns bedeutet das: Wir treten für dieses Recht aktiv ein und suchen den Dialog mit Einrichtungen, Angehörigen und Pflegeteams – nicht als Bittsteller, sondern mit der Selbstverständlichkeit eines legitimen Anspruchs auf Teilhabe und private Lebensqualität.
Wie realistisch ist eine Finanzierung als Teilhabeleistung?
Langfristig ist es unser Ziel, Sexualassistenz und -begleitung als Teilhabeleistung anzuerkennen – etwa über das Persönliche Budget, die Eingliederungshilfe oder Krankenkassen. Erste gerichtliche Präzedenzfälle zeigen, dass dies grundsätzlich möglich ist, müssen jedoch jeweils individuell erstritten werden.
Wir setzen daher auf politische Aufklärung, Kooperation mit Fachverbänden und rechtliche Unterstützung. Die aktuelle politische Diskussion – etwa um das sogenannte nordische Modell oder geplante Kürzungen bei Förderungen für Menschen mit Behinderung – erschwert die Lage. Umso wichtiger ist es, Aufklärungsarbeit zu leisten und praktische Lösungen über das bestehende Persönliche Budget zu fördern. Dabei unterstützen wir unsere Kund*innen aktiv, indem wir Ansprechpartner, Formularhilfen und Vernetzungsmöglichkeiten bereitstellen.
Wie gelingt Entstigmatisierung ohne „Besonderung“?
Sexualität und Behinderung werden gesellschaftlich oft noch tabuisiert oder gar entkoppelt. Unser Anliegen ist, Sexualassistenz und -begleitung als normalen, würdevollen und inklusiven Lebensbereich sichtbar zu machen – ohne Überhöhung, aber mit Selbstverständnis.
Wir wollen Offenheit fördern, Berührungsängste abbauen und zeigen, dass sexuelle Bedürfnisse Teil einer gesunden Lebensrealität sind. Aufklärung, Begegnung und Sichtbarkeit sind hier die Schlüssel. Entstigmatisierung beginnt mit Sprache, Aufklärung und dem Perspektivwechsel: Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis – für alle.
Wie sichern Sie Schutz und Qualität?
Unsere Agentur entwickelt aktuell gemeinsam mit Fachanwält*innen ein Betriebskonzept nach Prostitutionsschutzgesetz, das auch ein Schutz- und Qualitätskonzept einschließt. Dazu zählen Altersbeschränkung, Gesundheitsnachweise, Gewerbeanmeldung und regelmäßige Supervision.
Ebenso wichtig sind transparente Kommunikation und Nachbetreuung. Vor jedem Termin erfolgen genaue Absprachen zu Grenzen und Leistungen, danach Nachfragen und Reflexion, etwa bei Bedarf mit Betreuungspersonen. Beschwerden werden ernst genommen, professionell behandelt und dokumentiert.
Die Sexualbegleiter*innen erhalten Zugang zu Fortbildungen, Supervision und Coaching – um emotionale Belastungen aufzufangen, professionell zu handeln und nachhaltige Qualität zu sichern.
Mit der „Agentur für Berührung“ entsteht ein bundesweites Angebot, das Menschen bei einem zentralen Aspekt selbstbestimmter Teilhabe unterstützt: sinnliche, würdige, erfüllte Sexualität. Damit wollen wir zu einer offenen, inklusiven Gesellschaft beitragen, in der Sexualität nicht länger Ausschlusskriterium, sondern ein selbstverständlicher Teil menschlicher Würde ist.




