BERLIN (kobinet)
Fach-Verbände sind Gruppen von Fach-Leuten zu einem Thema.
Es gibt Fach-Verbände für Menschen mit Behinderung.
Diese Fach-Verbände haben sich im Frühling getroffen.
Bei dem Treffen haben sie gemeinsam beraten.
Sie haben ein Positions-Papier beschlossen.
Ein Positions-Papier ist ein Text mit einer klaren Meinung.
Darin steht, was die Gruppe zu einem Thema denkt.
Das Positions-Papier heißt: Gute Pflege für Menschen mit Behinderung.
Es geht auch um Unterstützung für pflegende Angehörige.
Pflegende Angehörige sind Menschen, die jemanden zuhause pflegen.
Die Fach-Verbände schreiben, was sie von der Pflege-Reform erwarten.
Eine Pflege-Reform bedeutet: Regeln für die Pflege werden neu gestaltet.
Beate Bettenhausen spricht für die Fach-Verbände.
Sie fordert: Die Verhinderungs-Pflege muss erhalten bleiben.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Eine andere Person übernimmt kurz die Pflege.
Das passiert, wenn pflegende Angehörige gerade nicht pflegen können.
Zum Beispiel bei einem wichtigen Termin oder im Urlaub.
Für die Verhinderungs-Pflege gibt es derzeit 3.539 Euro pro Jahr.
Die Fach-Verbände fordern: Dieses Geld soll nicht weniger werden.
Das Geld soll weiter flexibel nutzbar sein.
Flexibel bedeutet: Man kann das Geld so einsetzen, wie man es braucht.
Die Fach-Verbände haben eine Sorge.
Bei der Pflege-Reform soll ein neues Budget kommen.
Ein Budget ist ein fester Geldbetrag für einen bestimmten Zweck.
Dafür soll Geld aus der Verhinderungs-Pflege genutzt werden.
Die Fach-Verbände befürchten: Es steht dann weniger Geld zur Verfügung.
Die Fach-Verbände haben noch eine weitere Forderung.
Heilerziehungs-Pflegende sind Fach-Leute für Menschen mit Behinderung.
Sie helfen bei der Pflege und beim Lernen.
Sie sollen als ausgebildete Pflege-Fach-Personen anerkannt werden.
Anerkennung bedeutet: Ihre Ausbildung gilt offiziell als gleichwertig.
Das soll das Pflege-Berufe-Gesetz in ganz Deutschland regeln.
Das Pflege-Berufe-Gesetz ist eine Regel vom Staat.
Es legt fest, wie Menschen für Pflege-Arbeit ausgebildet werden.
Heilerziehungs-Pflegende werden derzeit nicht als Pflege-Fach-Personen anerkannt.
Das ist ein Problem für die Versorgung von Menschen mit Behinderung.
Es verschärft auch den Fach-Kräfte-Mangel.
Fach-Kräfte-Mangel bedeutet: Es gibt zu wenige ausgebildete Fach-Leute.
Die Fach-Verbände haben mit wichtigen Personen gesprochen.
Katrin Staffler ist die Pflege-Beauftragte der Bundes-Regierung.
Eine Pflege-Beauftragte ist eine Person, die für das Thema Pflege zuständig ist.
Auch Simone Fischer war dabei.
Sie ist die Pflege-Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen.
Außerdem war Dr. Martin Schölkopf vom Bundes-Gesundheits-Ministerium dabei.
Das vollständige Positions-Papier gibt es zum Nachlesen.
Es wurde am 4. März 2026 veröffentlicht.
Darin geht es auch um den Zukunfts-Pakt Pflege.
Der Zukunfts-Pakt Pflege ist ein Plan der Bundes-Regierung.
Der Plan soll die Pflege in Deutschland besser machen.
Die Bundes-Regierung hat den Plan am 11. Dezember 2025 vorgestellt.
Das Positions-Papier findet ihr hier: Positions-Papier der Fach-Verbände

Foto: Pixabay/Bucarama-TLM
BERLIN (kobinet) Auf ihrer Frühjahrs-Konferenz haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung das Positionspapier "Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!" verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten. So forderte Beate Bettenhausen, die Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung: "Die Verhinderungspflege muss in der bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben. Sie ist die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Einschnitte bei der Verhinderungspflege, für die derzeit jährlich 3.539 Euro zur Verfügung stehen, darf es deshalb nicht geben."
Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.
„Wir fordern außerdem, dass Heilerziehungspflegende im Tätigkeitsfeld der Eingliederungshilfe als ausgebildete Pflegefachpersonen anerkannt werden. Das sollte bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt werden“, betont Beate Bettenhausen nachdrücklich. „Heilerziehungspflegende gewährleisten aufgrund ihrer spezifischen Ausbildung die teilhabeorientierte Pflege von Menschen mit Behinderung. Ihre derzeit fehlende Anerkennung als Pflegefachpersonen gefährdet die Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung und verschärft den Fachkräftemangel unnötig.“
Zu ihren Forderungen und Erwartungen an eine Pflegereform haben sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, der pflegepolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Simone Fischer, und Dr. Martin Schölkopf, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, ausgetauscht.
Weitere Einzelheiten sind im Positionspapier der Fachverbände „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ vom 4. März 2026 nachzulesen worin sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu den Eckpunkten des Zukunftspakts Pflege vom 11. Dezember 2025 positionieren.

Foto: Pixabay/Bucarama-TLM
BERLIN (kobinet) Auf ihrer Frühjahrs-Konferenz haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung das Positionspapier "Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!" verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten. So forderte Beate Bettenhausen, die Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung: "Die Verhinderungspflege muss in der bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben. Sie ist die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Einschnitte bei der Verhinderungspflege, für die derzeit jährlich 3.539 Euro zur Verfügung stehen, darf es deshalb nicht geben."
Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.
„Wir fordern außerdem, dass Heilerziehungspflegende im Tätigkeitsfeld der Eingliederungshilfe als ausgebildete Pflegefachpersonen anerkannt werden. Das sollte bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt werden“, betont Beate Bettenhausen nachdrücklich. „Heilerziehungspflegende gewährleisten aufgrund ihrer spezifischen Ausbildung die teilhabeorientierte Pflege von Menschen mit Behinderung. Ihre derzeit fehlende Anerkennung als Pflegefachpersonen gefährdet die Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung und verschärft den Fachkräftemangel unnötig.“
Zu ihren Forderungen und Erwartungen an eine Pflegereform haben sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, der pflegepolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Simone Fischer, und Dr. Martin Schölkopf, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, ausgetauscht.
Weitere Einzelheiten sind im Positionspapier der Fachverbände „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ vom 4. März 2026 nachzulesen worin sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu den Eckpunkten des Zukunftspakts Pflege vom 11. Dezember 2025 positionieren.




