Berlin (kobinet)
Am 6. März 2026 hat der Deutsche Bundes-Tag ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz heißt Kranken-haus-Anpassungs-Gesetz.
Kurz: KHAG.
Mit dem Gesetz wird die Kranken-haus-Reform geändert.
Eine Kranken-haus-Reform ändert die Regeln für Kranken-häuser.
Die Änderungen sollen die Kranken-häuser besser machen.
Besonders wichtig ist: Wer bezahlt den Umbau der Kranken-häuser?
Der Umbau kostet 50 Milliarden Euro.
Früher sollten die Kranken-kassen die Hälfte bezahlen.
Das wollte der VdK nicht.
Der VdK ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Die Gruppe hilft anderen Menschen bei Problemen.
Der VdK hilft Menschen mit Behinderung und älteren Menschen.
Der VdK hat gegen das Gesetz geklagt.
Der VdK sagte: Kranken-kassen-Beiträge sind zweck-gebunden.
Kranken-kassen-Beiträge sind Geld-Beträge für die Kranken-Versicherung.
Dieses Geld zahlen Menschen jeden Monat.
Zweck-gebunden bedeutet: Das Geld darf nur für Kranken-Leistungen genutzt werden.
Große Bau-Reformen sind keine Kranken-Leistungen.
Deshalb darf dieses Geld dafür nicht genutzt werden.
Jetzt ändert sich das.
Bund und Länder bezahlen den Umbau aus Steuer-Geld.
Versicherte sind Menschen mit einer Kranken-Versicherung.
Die Kranken-Versicherung zahlt bei Krankheit die Arzt-Kosten.
Die Versicherten werden nicht belastet.
Das ist ein wichtiger Erfolg für den VdK.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
Große Änderungen im Gesundheits-Wesen sind eine Aufgabe für alle.
Das Gesundheits-Wesen kümmert sich um kranke Menschen.
Dazu gehören Ärzte, Kranken-Häuser und Apotheken.
Deshalb soll Steuer-Geld dafür genutzt werden.
Nicht das Geld der Versicherten.
Verena Bentele sagt auch:
Das gleiche gilt für Pflege und Rente.
Rente ist Geld für ältere Menschen.
Ältere Menschen müssen nicht mehr arbeiten.
Dort zahlen Beitrags-Zahlende zu Unrecht Milliarden Euro.
Beitrags-Zahlende sind Menschen, die Geld an eine Kasse zahlen.
Dieses Geld hilft, wenn jemand krank wird.
Das muss sich ändern.
Der VdK wird die Reform weiter beobachten.
Die Reform muss Patienten wirklich helfen.
Alle Menschen sollen gut versorgt werden.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Am 6. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Mit ihm werden zentrale Punkte der bereits beschlossenen Krankenhausreform nachjustiert, insbesondere die Finanzierung des Transformationsfonds. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt die Änderung: "Endlich ein Durchbruch! Die neue Finanzierung aus Steuergeldern schützt die Beitragszahler und macht den Umbau zukunftssicher. Ein Sieg für ein solides Gesundheitssystem und ein großer Erfolg für den VdK." Ursprünglich war vorgesehen, dass die Kosten von 50 Milliarden Euro für den Umbau der Krankenhauslandschaft jeweils zur Hälfte von den Bundesländern und aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Der VdK hatte diese Finanzierung von Beginn an kritisiert und ist dagegen mit VdK-Mitgliedern bundesweit vor die Sozialgerichte gezogen. Der Verband argumentierte, dass Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden seien und daher nicht für gesamtgesellschaftliche Strukturreformen eingesetzt werden dürften.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf sollen die Mittel aus Steuergeldern von Bund und Ländern finanziert werden. Damit werden gesetzlich Versicherte nicht direkt über ihre Krankenkassenbeiträge belastet. Aus Sicht des VdK ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechten Finanzierung. „Strukturreformen im Gesundheitswesen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Verena Bentele. „Es ist deshalb richtig, dass sie aus Steuermitteln finanziert werden und nicht aus den Beiträgen der Versicherten. Die Abwendung der Finanzierung aus Beitragsmitteln sollte eine Blaupause für alle gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sein, die noch immer aus diesen finanziert werden. Nicht nur im Gesundheitsbereich, auch in der Pflege und der Rente werden den Beitragszahlenden zu Unrecht Milliarden aufgebürdet.“
Der VdK werde die Umsetzung der Krankenhausreform auch künftig kritisch begleiten. Entscheidend sei nun, dass die Reform tatsächlich zu einer besseren und flächendeckenden Versorgung der Patientinnen und Patienten führe, erklärte Bentele mittels einer Presseinformation des VdK.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Am 6. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Mit ihm werden zentrale Punkte der bereits beschlossenen Krankenhausreform nachjustiert, insbesondere die Finanzierung des Transformationsfonds. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt die Änderung: "Endlich ein Durchbruch! Die neue Finanzierung aus Steuergeldern schützt die Beitragszahler und macht den Umbau zukunftssicher. Ein Sieg für ein solides Gesundheitssystem und ein großer Erfolg für den VdK." Ursprünglich war vorgesehen, dass die Kosten von 50 Milliarden Euro für den Umbau der Krankenhauslandschaft jeweils zur Hälfte von den Bundesländern und aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Der VdK hatte diese Finanzierung von Beginn an kritisiert und ist dagegen mit VdK-Mitgliedern bundesweit vor die Sozialgerichte gezogen. Der Verband argumentierte, dass Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden seien und daher nicht für gesamtgesellschaftliche Strukturreformen eingesetzt werden dürften.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf sollen die Mittel aus Steuergeldern von Bund und Ländern finanziert werden. Damit werden gesetzlich Versicherte nicht direkt über ihre Krankenkassenbeiträge belastet. Aus Sicht des VdK ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechten Finanzierung. „Strukturreformen im Gesundheitswesen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Verena Bentele. „Es ist deshalb richtig, dass sie aus Steuermitteln finanziert werden und nicht aus den Beiträgen der Versicherten. Die Abwendung der Finanzierung aus Beitragsmitteln sollte eine Blaupause für alle gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sein, die noch immer aus diesen finanziert werden. Nicht nur im Gesundheitsbereich, auch in der Pflege und der Rente werden den Beitragszahlenden zu Unrecht Milliarden aufgebürdet.“
Der VdK werde die Umsetzung der Krankenhausreform auch künftig kritisch begleiten. Entscheidend sei nun, dass die Reform tatsächlich zu einer besseren und flächendeckenden Versorgung der Patientinnen und Patienten führe, erklärte Bentele mittels einer Presseinformation des VdK.




