MÜNCHEN (kobinet)
Am Sonntag, den 8. März 2026, ist die Wahl in Bayern.
Die Menschen wählen in Gemeinden und Land-Kreisen.
Die Wahl gilt für die nächsten 6 Jahre.
Der Landes-Verband Bayern der Gehörlosen ruft zur Wahl auf.
Der Landes-Verband heißt kurz: LVBYGL.
Alle gehörlosen Menschen mit Wahl-Recht sollen wählen gehen.
Daniel Büter spricht für den LVBYGL.
Er ist der Redner des Verbands.
Er sagt: Mit eurer Wahl gestaltet ihr eure Gemeinde mit.
Die Politik vor Ort entscheidet über viele Dinge.
Zum Beispiel über Bus und Bahn, Schulen und Hilfs-Angebote.
Darum: Bitte geht wählen!
Der LVBYGL sagt: Gehörlose Menschen brauchen keine Leichte Sprache.
Die Deutsche Gebärden-Sprache ist eine eigene, vollständige Sprache.
Die Deutsche Gebärden-Sprache heißt kurz: DGS.
Gehörlos sein ist nicht dasselbe wie eine Lern-Schwierigkeit haben.
Diese Gleich-Setzung ist verletzend für den Verband.
Gehörlose Wähler brauchen Infos in DGS.
Sie brauchen auch Unter-Titel bei Videos und Filmen.
Der Verband fordert: DGS und Leichte Sprache müssen getrennt bleiben.
Taube Übersetzer sollen die DGS-Angebote erstellen.
Die Gemeinden sind für viele Alltags-Themen zuständig.
Der LVBYGL nennt 3 wichtige Punkte zur Wahl:

Foto: Pixabay/ArtRose
MÜNCHEN (kobinet) Am Sonntag, den 8. März 2026, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die politische Zukunft ihrer bayerischen Heimat. Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Weichen für die kommenden sechs Jahre gestellt. Der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ruft alle wahlberechtigten gehörlosen Menschen dazu auf, ihr Stimmrecht aktiv zu nutzen und die Politik vor Ort mitzugestalten. "Mit Ihren Stimmen wirken Sie direkt an der Zukunft Ihrer Kommune mit", erklärt Daniel Büter, politischer Referent des LVBYGL. "Ob es um den öffentlichen Nahverkehr, die Schulen oder die soziale Daseinsvorsorge geht – die Politik vor Ort entscheidet darüber, wie wir in den nächsten sechs Jahren leben. Deshalb unser dringender Aufruf: Bitte gehen Sie wählen und setzen Sie Ihre Kreuze!"
Der LVBYGL weist mit Nachdruck darauf hin, dass gehörlose Menschen ohne kognitive Einschränkung keine Zielgruppe für Leichte Sprache sind. „Die Deutsche Gebärdensprache ist eine eigenständige, komplexe Sprache. Die Gleichsetzung von Gehörlosigkeit mit einem Bedarf an Leichter Sprache empfinden wir als stigmatisierend“, so Büter. Gehörlose Wähler benötigen für die politische Meinungsbildung zwingend Informationen in DGS und Untertitel. Der Verband fordert eine strikte Trennung dieser Formate und eine hochwertige Umsetzung durch qualifizierte taube Übersetzer.
Die Kommunen sind für viele Themen zuständig, die unseren Alltag unmittelbar betreffen. Der LVBYGL betont folgende Schwerpunkte für die Wahl:
- Sicherung der sozialen Infrastruktur: Gehörlosenzentren und Beratungsstellen brauchen verlässliche Unterstützung durch die Kommunen und Bezirke.
- Teilhabe in allen Lebensbereichen: Wir fordern echte Barrierefreiheit mit Gebärdensprache. Das gilt nur nur für Behörden, sondern muss auch bei Bankberatungen sowie kulturellen und sozialen Angeboten der Städte zur Selbstverständlichkeit werden.
- Gehörlosengeld jetzt: Die Wahl ist eine Chance, die lokalen Kandidaten an das versprochene bayerische Gehörlosengeld zu erinnern. Es ist Zeit, dass Bayern die Benachteiligung Gehörloser gegenüber anderen Sinnesbehinderten beendet und den verfassungsrechtlich gebotenen Nachteilsausgleich (Art. 118a BayVerf) endlich umsetzt.

Foto: Pixabay/ArtRose
MÜNCHEN (kobinet) Am Sonntag, den 8. März 2026, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die politische Zukunft ihrer bayerischen Heimat. Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Weichen für die kommenden sechs Jahre gestellt. Der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ruft alle wahlberechtigten gehörlosen Menschen dazu auf, ihr Stimmrecht aktiv zu nutzen und die Politik vor Ort mitzugestalten. "Mit Ihren Stimmen wirken Sie direkt an der Zukunft Ihrer Kommune mit", erklärt Daniel Büter, politischer Referent des LVBYGL. "Ob es um den öffentlichen Nahverkehr, die Schulen oder die soziale Daseinsvorsorge geht – die Politik vor Ort entscheidet darüber, wie wir in den nächsten sechs Jahren leben. Deshalb unser dringender Aufruf: Bitte gehen Sie wählen und setzen Sie Ihre Kreuze!"
Der LVBYGL weist mit Nachdruck darauf hin, dass gehörlose Menschen ohne kognitive Einschränkung keine Zielgruppe für Leichte Sprache sind. „Die Deutsche Gebärdensprache ist eine eigenständige, komplexe Sprache. Die Gleichsetzung von Gehörlosigkeit mit einem Bedarf an Leichter Sprache empfinden wir als stigmatisierend“, so Büter. Gehörlose Wähler benötigen für die politische Meinungsbildung zwingend Informationen in DGS und Untertitel. Der Verband fordert eine strikte Trennung dieser Formate und eine hochwertige Umsetzung durch qualifizierte taube Übersetzer.
Die Kommunen sind für viele Themen zuständig, die unseren Alltag unmittelbar betreffen. Der LVBYGL betont folgende Schwerpunkte für die Wahl:
- Sicherung der sozialen Infrastruktur: Gehörlosenzentren und Beratungsstellen brauchen verlässliche Unterstützung durch die Kommunen und Bezirke.
- Teilhabe in allen Lebensbereichen: Wir fordern echte Barrierefreiheit mit Gebärdensprache. Das gilt nur nur für Behörden, sondern muss auch bei Bankberatungen sowie kulturellen und sozialen Angeboten der Städte zur Selbstverständlichkeit werden.
- Gehörlosengeld jetzt: Die Wahl ist eine Chance, die lokalen Kandidaten an das versprochene bayerische Gehörlosengeld zu erinnern. Es ist Zeit, dass Bayern die Benachteiligung Gehörloser gegenüber anderen Sinnesbehinderten beendet und den verfassungsrechtlich gebotenen Nachteilsausgleich (Art. 118a BayVerf) endlich umsetzt.




