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Jede Stimme zählt für echte Teilhabe mit Gebärdensprache

Zeichung mit acht farbigen Wahlurnen, die als Figuren dargestellt wurden welche den Daumen nach oben zeigen
Gemeinsame Wahl bei aller Buntheit und Vielfalt
Foto: Pixabay/ArtRose

MÜNCHEN (kobinet) Am Sonntag, den 8. März 2026, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die politische Zukunft ihrer bayerischen Heimat. Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Weichen für die kommenden sechs Jahre gestellt. Der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ruft alle wahlberechtigten gehörlosen Menschen dazu auf, ihr Stimmrecht aktiv zu nutzen und die Politik vor Ort mitzugestalten. "Mit Ihren Stimmen wirken Sie direkt an der Zukunft Ihrer Kommune mit", erklärt Daniel Büter, politischer Referent des LVBYGL. "Ob es um den öffentlichen Nahverkehr, die Schulen oder die soziale Daseinsvorsorge geht – die Politik vor Ort entscheidet darüber, wie wir in den nächsten sechs Jahren leben. Deshalb unser dringender Aufruf: Bitte gehen Sie wählen und setzen Sie Ihre Kreuze!"

Der LVBYGL weist mit Nachdruck darauf hin, dass gehörlose Menschen ohne kognitive Einschränkung keine Zielgruppe für Leichte Sprache sind. „Die Deutsche Gebärdensprache ist eine eigenständige, komplexe Sprache. Die Gleichsetzung von Gehörlosigkeit mit einem Bedarf an Leichter Sprache empfinden wir als stigmatisierend“, so Büter. Gehörlose Wähler benötigen für die politische Meinungsbildung zwingend Informationen in DGS und Untertitel. Der Verband fordert eine strikte Trennung dieser Formate und eine hochwertige Umsetzung durch qualifizierte taube Übersetzer.

Die Kommunen sind für viele Themen zuständig, die unseren Alltag unmittelbar betreffen. Der LVBYGL betont folgende Schwerpunkte für die Wahl:

  1. Sicherung der sozialen Infrastruktur: Gehörlosenzentren und Beratungsstellen brauchen verlässliche Unterstützung durch die Kommunen und Bezirke.
  2. Teilhabe in allen Lebensbereichen: Wir fordern echte Barrierefreiheit mit Gebärdensprache. Das gilt nur nur für Behörden, sondern muss auch bei Bankberatungen sowie kulturellen und sozialen Angeboten der Städte zur Selbstverständlichkeit werden.
  3. Gehörlosengeld jetzt: Die Wahl ist eine Chance, die lokalen Kandidaten an das versprochene bayerische Gehörlosengeld zu erinnern. Es ist Zeit, dass Bayern die Benachteiligung Gehörloser gegenüber anderen Sinnesbehinderten beendet und den verfassungsrechtlich gebotenen Nachteilsausgleich (Art. 118a BayVerf) endlich umsetzt.