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Kürzungen gefährden das Hilfesystem

Flagge Bundesland Baden-Württenberg
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Foto: Gemeinfrei, public domain

STUTTGART (kobinet) Das neue Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen wird damit zur Pflicht, und die Finanzierung geht künftig in die Verantwortung des Landes über. Bislang handelte es sich dabei um freiwillige Leistungen der Kommunen. Angesichts angespannter Haushaltslagen ziehen sich Kommunen bereits aus ihrer finanziellen Verantwortung im Gewaltschutz für Frauen zurück. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg warnen daher eindringlich: Wer jetzt kürzt, gefährdet das gesamte Hilfesystem.

Hinsichtlich des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbaus wäre es fatal, so der Landesfrauenrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bestehende Strukturen abzubauen – mit schwerwiegenden Folgen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowie für die Trägervereine. Jede Betroffene brauche schnellen, unbürokratischen, wohnortnahen Zugang zu verlässlichen Hilfsangeboten, so die Verbände.

„Wir sehen mit großer Sorge, dass die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes dazu führen, dass das bestehende Hilfesystem auf kommunaler Ebene infrage gestellt und Mittel gekürzt werden“, erklärt Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg. Das Gesetz sei zwar nicht der alleinige Grund, doch die künftigen Bundesmittel zum Ausbau des Hilfesystems gäben mancherorts Anlass, bestehende kommunale Förderungen schon jetzt in Frage zu stellen oder einzuschränken. „Es ist kontraproduktiv, bestehende Angebote zunächst abzubauen, um sie in den kommenden Jahren wieder aufzubauen. Zudem wäre es respektlos gegenüber den vielen freien Trägern, die oft über Jahrzehnte hinweg nur mithilfe von Spenden ein verlässliches Hilfesystem geschaffen und aufrechterhalten haben“, so Mackenstedt.