STUTTGART (kobinet)
Ab 2032 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Gewalt-Hilfe-Gesetz.
Das Gewalt-Hilfe-Gesetz hilft Menschen nach Gewalt.
Es gibt dann ein Recht auf Schutz und Hilfe.
Das Recht gilt für Frauen und ihre Kinder.
Diese Frauen und Kinder haben Gewalt erlebt.
Frauen nach Gewalt brauchen Hilfe.
Dafür gibt es Frauen-Häuser.
Und es gibt Frauen-Beratungs-Stellen.
Frauen-Beratungs-Stellen sind Orte für Hilfe und Rat.
Ab 2032 muss das Land Baden-Württemberg diese Angebote bezahlen.
Bisher haben Städte und Gemeinden das bezahlt.
Viele Städte und Gemeinden haben wenig Geld.
Deshalb kürzen sie Hilfen für Frauen.
Das schadet dem Hilfe-Netz für Frauen.
Der Landes-Frauen-Rat Baden-Württemberg warnt davor.
Der Landes-Frauen-Rat setzt sich für die Rechte von Frauen ein.
Auch der Paritätische Wohl-fahrts-Verband warnt davor.
Der Paritätische Wohl-fahrts-Verband ist ein großer Verein für Menschen in Not.
Beide Verbände sagen:
Wer jetzt kürzt, schadet dem Hilfe-Netz.
Jede betroffene Frau braucht schnell Hilfe.
Die Hilfe muss nah und verlässlich sein.
Ute Mackenstedt leitet den Landes-Frauen-Rat.
Sie macht sich große Sorgen.
Manche Städte kürzen schon jetzt Geld für Frauen-Häuser.
Das passiert noch vor dem neuen Gesetz.
Das ist falsch.
Viele Vereine bieten seit Jahren Hilfe an.
Sie haben das oft mit Spenden bezahlt.
Diese Vereine haben viel aufgebaut.
Diese Angebote jetzt abzubauen ist falsch.
Später müsste man alles neu aufbauen.
Das wäre Verschwendung.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) Das neue Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen wird damit zur Pflicht, und die Finanzierung geht künftig in die Verantwortung des Landes über. Bislang handelte es sich dabei um freiwillige Leistungen der Kommunen. Angesichts angespannter Haushaltslagen ziehen sich Kommunen bereits aus ihrer finanziellen Verantwortung im Gewaltschutz für Frauen zurück. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg warnen daher eindringlich: Wer jetzt kürzt, gefährdet das gesamte Hilfesystem.
Hinsichtlich des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbaus wäre es fatal, so der Landesfrauenrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bestehende Strukturen abzubauen – mit schwerwiegenden Folgen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowie für die Trägervereine. Jede Betroffene brauche schnellen, unbürokratischen, wohnortnahen Zugang zu verlässlichen Hilfsangeboten, so die Verbände.
„Wir sehen mit großer Sorge, dass die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes dazu führen, dass das bestehende Hilfesystem auf kommunaler Ebene infrage gestellt und Mittel gekürzt werden“, erklärt Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg. Das Gesetz sei zwar nicht der alleinige Grund, doch die künftigen Bundesmittel zum Ausbau des Hilfesystems gäben mancherorts Anlass, bestehende kommunale Förderungen schon jetzt in Frage zu stellen oder einzuschränken. „Es ist kontraproduktiv, bestehende Angebote zunächst abzubauen, um sie in den kommenden Jahren wieder aufzubauen. Zudem wäre es respektlos gegenüber den vielen freien Trägern, die oft über Jahrzehnte hinweg nur mithilfe von Spenden ein verlässliches Hilfesystem geschaffen und aufrechterhalten haben“, so Mackenstedt.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) Das neue Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen wird damit zur Pflicht, und die Finanzierung geht künftig in die Verantwortung des Landes über. Bislang handelte es sich dabei um freiwillige Leistungen der Kommunen. Angesichts angespannter Haushaltslagen ziehen sich Kommunen bereits aus ihrer finanziellen Verantwortung im Gewaltschutz für Frauen zurück. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg warnen daher eindringlich: Wer jetzt kürzt, gefährdet das gesamte Hilfesystem.
Hinsichtlich des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbaus wäre es fatal, so der Landesfrauenrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bestehende Strukturen abzubauen – mit schwerwiegenden Folgen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowie für die Trägervereine. Jede Betroffene brauche schnellen, unbürokratischen, wohnortnahen Zugang zu verlässlichen Hilfsangeboten, so die Verbände.
„Wir sehen mit großer Sorge, dass die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes dazu führen, dass das bestehende Hilfesystem auf kommunaler Ebene infrage gestellt und Mittel gekürzt werden“, erklärt Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg. Das Gesetz sei zwar nicht der alleinige Grund, doch die künftigen Bundesmittel zum Ausbau des Hilfesystems gäben mancherorts Anlass, bestehende kommunale Förderungen schon jetzt in Frage zu stellen oder einzuschränken. „Es ist kontraproduktiv, bestehende Angebote zunächst abzubauen, um sie in den kommenden Jahren wieder aufzubauen. Zudem wäre es respektlos gegenüber den vielen freien Trägern, die oft über Jahrzehnte hinweg nur mithilfe von Spenden ein verlässliches Hilfesystem geschaffen und aufrechterhalten haben“, so Mackenstedt.




