
Foto: omp
Berlin (kobinet) Nach dem Bundestag hat am 28. Mai nun auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird u.a. der diskriminierungsfreie Zugang mit Assistenzhunden, eine Ausweitung des Budget für Ausbildung auf alle Mitarbeiter*innen von Werkstätten für behinderte Menschen und der Zugang zur Eingliederungshilfe geregelt.










































