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Keine Teilhabe ohne Barrierefreiheit

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Foto: SoVD

BERLIN (kobinet) Aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) hat der Bundestag mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein Gesetz verabschiedet, welches die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft nur halbherzig in Angriff nimmt. In dem Mangel von barrierefreien Wohnungen sieht dieser Verband eine große Baustelle, für die mit diesem Gesetz noch keine erforderlichen Weichen gestellt wurden.

Nach Erhebungen des Mikrozensus befanden sich 2018 nur 10,3 Prozent aller Wohnungen in Gebäuden, die schwellenfrei zugänglich waren und über ausreichend breite Türen und Flure etwa für Rollstühle verfügen. „Besonders alarmierend finden wir aber, dass nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestandes die Kriterien einer barrierefreien Wohnung erfüllen. Bis 2035 wird es sogar eine Versorgungslücke von circa 2 Millionen altersgerechten Wohnungen geben“, erläutert SoVD-Präsident Adolf Bauer in diesem Zusammenhang.

Selbst von den seit 2011 neu gebauten Wohnungen erfüllen nur 18 Prozent die notwendigen Voraussetzungen für Barrierefreiheit. Aus Sicht des SoVD sind in dieser Situation zwingend klare und verbindliche Regeln erforderlich.

„Es ist noch immer nicht allen politischen Entscheidungsträgern bewusst, dass gesellschaftliche Teilhabe ohne konsequente Barrierefreiheit nicht möglich ist“, stellt SoVD-Präsident Bauer mit Blick auf das beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fest.