
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Am Beginn der kommenden Woche entscheidet der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, zum gegenwärtig geltenden Recht zur Rentenbesteuerung. Gemeinsam mit rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern blickt der Sozialverband Deutschland (SoVD) gespannt auf dieses Urteil.
Mit dem Jahr 2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Seitdem wird die Besteuerung von Renten schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass Beitragszahlungen zunehmend steuerfrei werden, die Rente hingegen mit einem ansteigenden Anteil steuerpflichtig wird.
„Wir verbinden mit dem angekündigten Urteil zur Doppelbesteuerung vor allem die Klärung einiger offener Fragen.“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Darüber hinaus fordert der SoVD-Präsident, die Urteilsverkündung zum Anlass zu nehmen, generelle Fragen der Rentenbesteuerung in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. „Die sozialpolitische Komponente wird bei der Doppelbesteuerung leider vernachlässigt. Hier sehen wir als SoVD dringenden Handlungsbedarf. Für die Menschen ist es entscheidend, was sie Netto im Portemonnaie haben. Mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung hat sich das für viele Menschen verschlechtert. Jedes Jahr werden es mehr Rentner*innen, die von der Besteuerung betroffen sind – sie wachsen quasi in die Besteuerung rein“, kritisiert Bauer.