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Betreuungsrecht im Sinne der Betroffenen reformieren

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Foto: omp

Unterfranken (kobinet) Wie wichtig es ist, dass die vom Bundesjustizministerium geplante Reform des Betreuungsrecht auch die Selbstbestimmung behinderter Menschen stärkt, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind, zeigt ein Beispiel aus Unterfranken. Dort wird einer Frau nach wie vor der Kontakt zu einem behinderten Mann verweigert, der nicht sprechen kann und längere Zeit bei ihr gewohnt hat, bevor er auf Betreiben der gesetzlichen Betreuerin in ein Heim umziehen musste.

Bereits am 2. März 2020 hatten die kobinet-nachrichten über diese seltsam anmutende, aber vielleicht gar nicht so untypische Geschichte aus Unterfranken berichtet.

Link zum kobinet-Bericht vom 2.3.2020 Heim statt Daheim und Hausverbot statt Inklusion

Mittlerweile konnte Alexandra Sahlender, die sich für die Selbstbestimmung des behinderten Mannes einsetzt, zwar bewirken, dass das Hausverbot aufgehoben wurde, nun verweigert die gesetzliche Betreuerin ihren Angaben zufolge coronabedingt das Zugangsrecht. Wenn nun das Betreuungsrecht reformiert wird, muss nach Ansicht des Netzwerk Artikel 3 sichergestellt werden, dass auch für behinderte Menschen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, die Selbstbestimmung sichergestellt wird. Hier gelte es besonders aufmerksam darauf zu achten, dass die Entscheidungen nicht für und über sie, sondern in ihrem Sinne getroffen werden.

Link zum Bericht von Alexandra Sahlender auf der Internetplattform Randgruppenkrawall