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BERLIN (kobinet) Menschen mit Behinderungen begegnen in Rechtsverfahren vielen Barrieren, die sie am gleichberechtigten Zugang zur Justiz hindern. Darauf verweist das Deutsche Institut für Menschenrechte. Dabei rügt das Institut die fehlende bauliche Barrierefreiheit von Gerichten und Polizeistationen sowie den Mangel an Informationen in barrierefreien Formaten oder bevormundende Einstellungen, welche die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme an der Rechtspflege in Frage stellen.











































