
Foto: REHADAT
KÖLN (kobinet) Knapp 10,4 Millionen Menschen haben sich in Deutschland bisher ihre Behinderung amtlich anerkennen lassen. Dabei legen die Versorgungsämter nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ die Auswirkung der Beeinträchtigung als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 fest. In diesen „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ finden sich Tabellen mit einer Übersicht der möglichen Schädigungen sowie deren Einstufung. Im REHADAT-Erklärvideo wird gezeigt, wie der GdB beantragt werden kann.











































