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Bundesteilhabegesetz: Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern muss neu geregelt werden

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Foto: omp

Schwerin (kobinet) Die derzeitige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Greifswald unzulässig. Dies ist das Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, wie der NDR vor kurzem berichtete.



Die Richter sagten dem Bericht zufolge, wenn das Land die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – also eine Verbesserung der Lebensverhältnise für Menschen mit Behinderungen zu schaffen – auf die Kommunen übertrage, dann müsse der Kostenrahmen für diese Mehrbelastung klar definiert werden.

Link zum Bericht des NDR