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SoVD: Hartz-IV-Bemessungsgrundlage korrigieren

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Foto: SoVD

BERLIN (kobinet) Die geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze ist nach den Worten des SoVD-Präsidenten Adolf Bauer blanker Hohn. Durch die gestiegenen Preise des täglichen Bedarfs wird sie faktisch nach Einschätzung dieses Verbandes zu einer Kürzung für alle Betroffenen führen. In diesem Zusammenhang fordert der SoVD, die Hartz-IV-Bemessungsgrundlage zu korrigieren.

Nach den nun bekannt gewordenen Daten sollen ab 2022 Kinder unter 14 Jahren zwei Euro und Jugendliche und Erwachsene drei Euro mehr erhalten. Diese Anpassung kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer scharf.

Bereits im März 2020 hatte sich der SoVD, gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften, unter der Überschrift „Spaltungen verhindern, Zusammenhalt stärken – kein ‚Weiter so‘ bei den Regelsätzen“ an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt. Die vorgebrachte Kritik an der Verfahrensweise zur Bemessung der Regelsätze wurde jedoch nicht aufgegriffen.

Der SoVD fordert die kommende Bundesregierung dazu auf, die gravierenden Schwächen der derzeitigen Berechnungsmethode zu beseitigen und die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln. „Die Bemessung der Regelsätze muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen muss verzichtet werden“, so Bauer.