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Berlin (kobinet) Nach dem gefassten Beschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist der Nicht-Invasive-Pränataltest (NIPT) in die sogenannte Mutterschaftsrichtlinie aufgenommen worden und wird somit zur Regelversorgung der Krankenkassen. Nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist dies ein fataler Schritt hin zu mehr Selektion von ungeborenen Leben. Mit diesem Beschluss werde die vorgeburtliche Aussortierung weiter an Fahrt aufnehmen.
„Das kann auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass es vorher als Leistung auf eigene Kosten bereits angeboten wurde“, mahnt Elisabeth Adam, die bioethische Sprecherin der ISL. „Eine Zulassung als Kassenleistung dürfte den Eindruck erwecken, eine solche Untersuchung sei harmlos und normal und werfe keine moralisch und ethisch hochproblematischen Fragen auf, die bisweilen werdende Eltern auch völlig überfordern können“, so Elisabeth Adam.
Der gesellschaftliche Druck auf Eltern erhöhe sich mehr als eh schon: Was, wenn ich diese Untersuchung nicht mache? Oder, warum überhaupt wissentlich ein behindertes Kind auf die Welt bringen? fragt Elisabeth Adam. !Mit diesem Schritt und entgegen aller Leitprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verschärft sich die Abwertung (Ableismus) behinderter Menschen und wir wagen uns gar nicht vorzustellen, wo dies noch hinführen wird“, führt sie weiter aus.
Der NIPT untersucht ab der 10. Schwangerschaftswoche durch Blutabnahme der Schwangeren das Erbgut des Embryos auf verschiedene Trisomien. Der Test habe keinerlei medizinischen oder therapeutischen Nutzen. Dabei sollten Leistungen der Krankenkassen genau darauf abzielen. Optionen der Behandlung ließen sich nicht daraus ableiten, so dass faktisch 90 Prozent der Schwangerschaften mit Trisomie-Verdacht frühzeitig beendet würden. Die ISL ist Unterstützerin im Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien #NoNIPT.