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Kassel (kobinet) „Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen“, so lautet die Forderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November. Seit Juni 2021 sind Leistungsträger verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte zu erarbeiten. Die Verpflichtung gilt für alle Träger von ambulanten und (teil-)stationären Diensten und Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe, zur medizinischen Reha, Teilhabe am Arbeitsleben etc. erbringen.











































