
Foto: GKV-IPReG Think Tank
München (kobinet) Der GKV-IPReG ThinkTank fordert im Rahmen eines Memorandums ein Moratorium der Übergangsfristen, ab denen die Verordnung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nur noch nach der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) erfolgen kann. Die ca. 50 Vertreter*innen aus Selbsthilfe, Medizin, Wissenschaft, Medizintechnik, Pflege und Therapie begründen ihre Forderung damit, dass der Aufbau flächendeckender Versorgungsstrukturen, insbesondere für die vor jeder Verordnung erforderliche Potentialerhebung, bis zur vorgesehenen Umsetzung im Januar 2023 nicht gewährleistet werden kann.











































