
Foto: Hubert Hüppe
Berlin (kobinet) Anlässlich der heute vorgestellten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage hat der derzeitige kommissarische Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestag und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt. Diese klare Entscheidung begrüße er ausdrücklich.









































