
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Im Gesetzgebungsverfahren waren sie umstritten, weil die Behindertenverbände die Erhöhung der Ausgleichsabgebe für beschäftigungspflichtige Betriebe gefordert hatten, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen und lediglich Beratungsstellen für Arbeitgeber dabei herausgekommen sind. Nun sollen die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen eingerichtet werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den Neuerungen in diesem Jahr mitteilt.









































