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Berlin (kobinet) Über eine gute Nachricht für viele behinderte Menschen vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig berichtet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem neuesten Newsletter dbsv-direkt : Der Anspruch auf Arbeitsassistenz endet demnach nicht automatisch, nur weil man das Rentenalter erreicht hat. Ein blinder Mensch, selbstständig tätig, hatte geklagt, weil sein Kostenträger die Arbeitsassistenz nicht über das Renteneintrittsalter hinaus finanzieren wollte. Ihm wurde nun recht gegeben. Auch in einem zweiten, ähnlich gelagerten Fall, entschied das Gericht dem Bericht zufolge im Sinne des blinden Klägers.











































