
Foto: Deutscher Gehörlosen-Bund
Berlin (kobinet) Bei Teambesprechungen, Kundengesprächen, Telefonaten und Ähnlichem können gehörlose und andere Arbeitnehmer*innen mit Hörbehinderung gesprochenen Dialogen mit Kolleg*innen und Vorgesetzten oft akustisch nicht folgen. Sie benötigen Gebärdensprachdolmetschende (GSD) oder andere geeignete Kommunikationshilfen (sogenannte „Arbeitsassistenz“), um in der Arbeitswelt kommunizieren und ihre volle Arbeitsleistung erbringen zu können. Das Gesetz sieht nach Informationen des Deutschen Gehörlosen-Bund (DGB) vor, dass die Kosten dieser Arbeitsassistenz vollumfänglich von den Integrations- und Inklusionsämtern übernommen werden müssen. Der Verband kritisiert nun, dass Integrationsämter Arbeitsplätze gehörloser und anderer Arbeitnehmer*innen mit Hörbehinderung gefährden.










































