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DÜSSELDORF (kobinet) In Nordrhein-Westfalen geht die Arbeit mit dem Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“ des Landes in die nächste Runde: Ab dem 1. Februar 2022 können dort Vereine, Initiativen und Organisationen für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung.
Damit können bis zu 300 Schecks beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten finanziert werden.
„Gerade kleine Vereine und Initiativen stärken das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung – und zwar ganz konkret vor Ort. Mit dem Inklusionsscheck unterstützen wir sie unkompliziert und unbürokratisch dabei, ihre Angebote inklusiv zu gestalten. Ich freue mich, wenn der Inklusionsscheck auch dieses Jahr wieder gut angenommen wird. Mit ihm leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben”, erklärt in diesem Zusammenhang Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Im vergangenen Jahr bewilligte das Land mehr als 200 Inklusionsschecks. Davon haben Vorhaben einer breiten Palette profitiert. Das ging vom inklusiven Gartenprojekt eines Kleingartenvereins über die barrierefreie Umgestaltung eines Vereinsheimes bis hin zu Sportfesten für junge Menschen mit Behinderung.
Wegen der Pandemie mussten viele Vereine und Initiativen ihre Angebote jedoch in den digitalen Raum verlegen. Mit Unterstützung des Inklusionsschecks konnten zahlreiche Anbieter ihre Internetauftritte barrierefrei umbauen oder Workshops im Videoformat durchführen.