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Nordhausen (kobinet) David Gothe aus Nordhausen möchte die Leser*innen der kobinet-nachrichten auf den TV-Beitrag im Fernsehmagazin Fakt vom 25. Januar hinweisen, in dem es unter dem Titel "Steht die 24-Stunden Pflege vor dem Aus?" um die Vergütung mit dem gesetzlichen Mindestlohn für die Bereitschaftszeiten von 24-Stunden-Betreuungen (häufig mit ausländischen Pflegekräften) geht.
„Deutschlandweit arbeiten sie in schätzungsweise 300.000 Haushalten, überwiegend Frauen aus Polen, Rumänien oder anderen osteuropäischen Ländern. Eine Bezahlung unterhalb des Mindestlohns ist auch hier keine Seltenheit, im ‚besten Fall‘ werden maximal 8 Stunden pro Arbeitstag vergütet. Das Bundesarbeitsgericht schob dem ganzen einen Riegel vor und entschied, dass nach Deutschland entsandte Betreuungskräfte, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für die geleistete Arbeitszeit haben. Dazu gehören auch Bereitschaftsdienste. Die große Prämisse dabei ist, dass für viele Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen (häufig Senioren mit Demenz) das 24-Stunden-Pflegemodell eine attraktive und häufig die einzige Lösung ist, wenn eine 24-Stunden-Betreuung vor Ort sein muss, um die Pflege in der eigenen Häuslichkeit aufrechtzuerhalten. Natürlich spielen die dabei stehenden Kosten eine erhebliche Rolle“, schrieb David Gothe an die kobinet-nachrichten.
Und weiter schreibt David Gothe zu dem Beitrag: „Nun kommt es allerdings zu dem sprichwörtlichen Pferdefuß, laut dem TV-Beitrag beabsichtigt die Politik eine gesetzliche Änderung (Ausnahmeregelung) um ein ‚bezahlbares Modell‘ für die 24-Stunden-Betreuung zu schaffen, wo Bereitschaftszeiten für die Betreuung im familiären Bereich kein Mindestlohn gezahlt werden müsste. Man wolle sich hierbei an bereits bestehenden Modellen anderer Länder wie der Schweiz und Frankreich orientieren. Damit würden man am Ende allerdings arbeitsrechtliche Mindeststandards kippen auf den Rücken der ausländischen Pflegekräfte, um eine vermeidliche ‚kostengünstige‘ Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu realisieren. Aber das kann doch nicht ernsthaft, das angestrebte Ziel sein? Es wäre definitiv ein großer Rückschritt. Auch in Bezug auf Budgetverhandlungen mit Kostenträgern für Nutzer:innen im Rahmen eines Persönlichen Budgets könnte das ganze zu einem sprichwörtlichen Bumerang werden. Die Kostenträger werden diese Debatte sicherlich verfolgen und in ihre Argumentationrepertoire aufnehmen, um Kosten für Bereitschafftsdiente nicht zahlen zu müssen.“