
Foto: Susanne Göbel
Heidelberg (kobinet) Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben und dass dazu angemessene Vorkehrungen getroffen werden (Art. 24 Abs. 5 UN-Behindertenrechtskonvention). In Deutschland trifft die Verwirklichung inklusiver Hochschulen auf verschiedene Herausforderungen an den Schnittstellen des Bildungs-, des Gleichstellungs-, sowie des Rehabilitations- und Teilhaberechts. Seit dem 22. März rücken die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation und ihre Kooperationspartner die inklusive Hochschulbildung deshalb in den Fokus einer dreiwöchigen Online-Diskussion unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.











































