Berlin (kobinet) Anlässlich der zweiten und dritten Lesung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag am 18. März hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, appelliert, die Belange vulnerabler Gruppen nicht zu vergessen. "Vulnerable Gruppen leben nicht nur in Einrichtungen. Es geht zum Beispiel Menschen, bei denen das Impfen aus unterschiedlichsten Gründen nur eingeschränkt wirkt und die daher einen schweren Verlauf fürchten müssen. Und es geht um Menschen, für die auch ein sogenannter milder Verlauf eine Gefahr wäre. Sie wohnen zu Hause, gehen arbeiten, einkaufen, wollen sich mit ihren Angehörigen und Freunden treffen“, betonte Jürgen Dusel.
„Angesichts der aktuellen Inzidenzen und der Ungewissheit über den weiteren Verlauf der Pandemie bedeuten die geplanten Regelungen für diese vulnerable Gruppe eine große Belastung. Hier müssen wir soweit es geht Entlastung schaffen, um einen besseren Selbstschutz zu ermöglichen“, erklärte Jürgen Dusel. Der Beauftragte fordert konkret, insbesondere vulnerable einkommensschwache Menschen mit Zuschüssen oder Gutscheinen für die Maskenbeschaffung und die Beschaffung von hochwertigen Selbsttests zu unterstützen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass auch weiterhin ein Anspruch auf kostenlose Bürgertests bestehe.
Dusel appelliert zudem an die Solidarität aller: „Tragen Sie Maske in Innenräumen, zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Supermärkten. Dies ist neben der Impfung nach wie vor das effektivste Mittel zum Schutz anderer, für den Eigenschutz und auch gegen die Ausbreitung und damit weitere Mutationen des Virus.“