
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Der Gesetzentwurf zur Entlohnung bei Minijobs, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird, sieht vor, dass diese Entlohnung künftig an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt sein soll. Sofern Rentenbeiträge gezahlt wurden hat derzeit wer 45 Jahre in einem Minijob zu 450 Euro gearbeitet hat, am Ende eine monatliche Rente in Höhe von knapp 225 Euro.










































