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BERLIN (kobinet) Der Gesetzentwurf zur Entlohnung bei Minijobs, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird, sieht vor, dass diese Entlohnung künftig an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt sein soll. Sofern Rentenbeiträge gezahlt wurden hat derzeit wer 45 Jahre in einem Minijob zu 450 Euro gearbeitet hat, am Ende eine monatliche Rente in Höhe von knapp 225 Euro.
Durch die geplante Anhebung auf 520 Euro wären es knapp 260 Euro.
Der Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, sieht diese geplante Regelung kritisch: „Als SoVD begrüßen wir sehr, dass der Mindestlohn angehoben wird. In Anbetracht der aktuellen Preisentwicklungen müsste die für Herbst geplante Anhebung aus unserer Sicht sogar vorgezogen werden. Wenn aber automatisch auch die Grenze, bis zu der eine Tätigkeit von Sozialabgaben befreit ist, angehoben wird, bedeutet das eine Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnisse. Das lehnen wir eindeutig ab. Schließlich treiben Minijobs vor allem Frauen in ungewollte finanzielle Abhängigkeiten und Altersarmut.“