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Anhörung im Sozialausschuss zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Bundestag Besprechungsraum
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Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet) In eine Anhörung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages mit Vorschlägen zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes und für mehr politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen befasst. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Unionsfraktion zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und ein Antrag der Fraktion Die Linke für eine volle gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen.

Im Verlaufe der Anhörung wurde der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, die Beratungsangebote für Arbeitgeber zur Schaffung inklusiver Arbeitsplätze auszubauen, ebenso begrüßt wie das Ziel, Inklusionsbetriebe zu stärken.

Um die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund die Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe gefordert.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen nannte die Forderung nach Zugang der Inklusionsfirmen zu Wirtschaftsförderprogrammen längst überfällig. In dem Zusammenhang wude festgestellt, dass diese Firmen auf Grund ihrer Gemeinnützigkeit häufigfig ausgeschlossen seien und dies ein Wettbewerbsnachteil sei.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe BAGüS mahnte an, das Budget für Ausbildung funktioniere nicht allein für sich und nicht allein über Geld. Man brauche immer auch einen Träger, der begleitende Maßnahmen anbiete.

Vom Netzwerk People First Deutschland kam i der Anhörung der Hinweis, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten im politischen Prozess nicht sichtbar seien. Für eine solche Mitarbeit aber bräuchten sie Zeit, zum Beispiel, um Texte zuerst einmal in Leichte Sprache zu übersetzen.

Eine Übersicht zur Anhörung und die entsprechenden Stellungnahmen können auf dieser Internetseite nachgelesen werden.