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Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun den erwarteten Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Sachen Triage an über einhundert Verbände versandt. Es handelt sich dabei um die Einfügung eines Artikels 5c unter der Überschrift „Verfahren im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten“. Die Frist für die Einreichung einer Stellungnahme wurde auf den 22. Juli 2022 festgelegt. Damit wird das parlamentarische Verfahren erst ab September diesen Jahres beginnen können, da der Bundestag ab dem 8. Juli in die Sommerpause geht, wie H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 mitteilt.










































