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Peer Beratung in der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Logo: EUTB Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
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Foto: BMAS

Berlin (kobinet) Was die Peer-Beratung ausmacht und wie diese in den Angeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) umgesetzt wird, darüber informiert die Fachstelle zur EUTB in einem aktuellen Beitrag mit dem Titel "Die Beratungsmethode des Peer Counseling im Kontext der EUTB".

„Der englische Begriff des ‚Peer Counseling‘ bedeutet ‚Beratung von Betroffenen für Betroffene‘ und wird im § 32 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (Sozialgesetzbuch) besonders hervorgehoben. Berater*innen mit Behinderungen oder Angehörige beraten Menschen mit Behinderungen oder Angehörige auf Augenhöhe. Auf Grund der eigenen Betroffenheit der Berater*innen können Ratsuchende schnell Vertrauen fassen und Probleme offen ansprechen, so auch im Zwischenbericht der Wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) nachzulesen (ebenda auf Seite 47). Aber nicht nur die eigene Betroffenheit der Berater*innen, sondern auch deren hohe Fachlichkeit kennzeichnen die Beratungsmethode. Innerhalb einer Beratung werden die bewährten Methoden in der EUTB®-Landschaft gerne um die Beratungsmethode des Peer Counseling erweitert. Selbstverständlich können auch Berater*innen ohne Behinderungen Ratsuchende kompetent beraten, indem sie z. B. Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache stärken. Beide Beratungszugänge machen die EUTB®aus und spiegeln sich in einem gemeinsamen Leitbild wider“, heißt es zur Einführung in den Beitrag, der im neuesten Newsletter der Fachstelle angekündigt wird.

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