Foto: Bundesgerichtshof
Karlsruhe (kobinet) Eine Kniepatientin möchte ihre Reha antreten, wird aber von der Klinik nicht aufgenommen, weil sie blind ist. Dieser Fall wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Nun wird die Entscheidung bald erwartet: „Tagtäglich und überall erleben behinderte Menschen, dass sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Häufig haben sie dann keine gesetzliche Handhabe, selbst wenn die Diskriminierung unstrittig ist. Das gilt insbesondere für den Bereich des Gesundheitswesens. Heute, am 7. Mai 2026, könnte sich das ändern, wenn der Bundesgerichtshof in Sachen III ZR 56/25 verhandelt. Es passiert in der Arztpraxis, im Krankenhaus, in der Rehaklinik – dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sind zahlreiche Fälle von Diskriminierung im Gesundheitswesen bekannt. Schutz vor Diskriminierung bietet eigentlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aber oft ist strittig, ob es zur Anwendung kommt. Grund ist Paragraf 19 Abs. 1 AGG, nach dem eine Diskriminierung nur geahndet werden kann, wenn es sich um ein sogenanntes ‚Massengeschäft‘ handelt“, heißt es vonseiten des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Die Entscheidung des Bundesgerichtshof soll am 21. Mai 2026 verkündet werden.




