Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Seit längerem wird über mögliche Reformen der Eingliederungshilfe diskutiert. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) einen sogenannten Dialogprozess durchgeführt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite die mit großem Interesse erwarteten „Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe“ veröffentlicht. In dem 17seitigen Ergebnispapier des Dialogprozess Eingliederungshilfe wurden Empfehlungen in den Bereichen Leistungen, Verwaltungsverfahren/Gesamtplanverfahren/Bedarfsermittlung, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet. Die Vorschläge für die notwendigen Rechtsänderungen sollen noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Prüfaufträge werden ebenfalls in diesem Jahr an die Teilnehmenden berichtet, wie es in der Einleitung des Papiers haißt.




