MÜNCHEN (kobinet)
Viele Jahre lang durften gehörlose Kinder in Bayern nicht gebärden.
Gehör-los bedeutet: Ein Mensch kann nichts hören.
Gebärden bedeutet: mit den Händen sprechen.
Das ist die natürliche Sprache von gehörlosen Menschen.
Lehrer haben die Kinder bestraft.
Die Kinder hatten gebärdet.
Das war körperliche und seelische Gewalt.
Diese Praxis nennt man Oral-ismus.
Oral-ismus bedeutet: Gehörlose Kinder mussten nur mit dem Mund sprechen.
Das Gebärden war verboten.
Das Verbot hat die Kinder sehr krank gemacht.
Ihr Gehirn konnte sich nicht richtig entwickeln.
Viele gehörlose Menschen leiden noch heute darunter.
Das nennen Fach-Leute Sprach-Deprivations-Syndrom.
Sprach-Deprivations-Syndrom bedeutet: Ein Kind durfte keine Sprache lernen.
Das ist wie Hunger für das Gehirn.
Das Gehirn wird dadurch dauerhaft krank.
Im Januar 2026 hat ein Bericht das Sprach-Deprivations-Syndrom bewiesen.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat diesen Bericht geschrieben.
Den Deutschen Gehörlosen-Bund nennen wir hier: Gehörlosen-Bund.
Der Gehörlosen-Bund vertritt gehörlose Menschen in Deutschland.
Am 25. April 2026 hat sich der Sonder-Schul-Lehrer-Verband entschuldigt.
Eine Sonder-Schule ist eine besondere Schule für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit dem gleichen Ziel.
Sie setzen sich gemeinsam für etwas ein.
Der Verband heißt: Bund Deutscher Hörgeschädigten-Lehrer und Hörgeschädigter.
Wir kürzen ihn ab: BDH.
Der BDH hat gesagt: Was damals passiert ist, war falsch.
Wir haben daran mitgewirkt.
Das tut uns leid.
Die bayerische Staats-Regierung hat sich noch nicht entschuldigt.
Die Staats-Regierung sind die Menschen, die Bayern leiten.
Sie treffen wichtige Entscheidungen für alle Menschen im Land.
Am 21. Mai 2026 hat der Bayerische Land-Tag abgestimmt.
Der Land-Tag ist das Parlament von Bayern.
Das Parlament ist eine Versammlung.
Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Die Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Alle Mitglieder waren dafür.
Das nennt man: einstimmig.
Der Land-Tag will das Gebärden-Sprach-Verbot aufarbeiten.
Aufarbeiten bedeutet: genau untersuchen, was passiert ist.
Das soll in einem Fach-Gespräch passieren.
Ein Fach-Gespräch ist ein Treffen mit Experten.
Experten sind Menschen, die sich sehr gut mit einem Thema auskennen.
Der Landes-Verband Bayern der Gehörlosen hat einen Text geschrieben.
Den Landes-Verband Bayern der Gehörlosen kürzen wir ab: Landes-Verband.
Der Text heißt Stellungnahme.
Eine Stellungnahme ist ein Text.
Darin schreibt eine Gruppe ihre Meinung zu einem Thema.
Die Stellungnahme hat die Nummer 03/2026.
Darin erklärt der Landes-Verband die Hintergründe des Verbots.
Der Landes-Verband stellt auch Forderungen an Bayern.
Frei-Staat Bayern bedeutet: Bayern ist ein Bundes-Land in Deutschland.
Es hat eine eigene Regierung.
Eine Forderung ist ein Wunsch, den du laut sagst.
Der Landes-Verband fordert eine offizielle Entschuldigung von Bayern.
Der Landes-Verband fordert eine unabhängige Studie zur Sonder-Schul-Geschichte.
Bei einer Studie stellen Forscher vielen Menschen Fragen.
So findet man heraus, wie etwas wirklich ist.
Unabhängig bedeutet: Die Studie wird nicht von der Regierung beeinflusst.
Der Landes-Verband fordert einen Sitz im Landes-Behinderten-Rat für eine gehörlose Fach-Person.
Der Landes-Behinderten-Rat berät die Landes-Regierung.
Er setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
Der Landes-Verband fordert das bayerische Gehörlosen-Geld.
Das Gehörlosen-Geld gibt es noch nicht.
Der Landes-Verband fordert mehr Geld für Beratungs-Stellen.
Diese Stellen helfen gehörlosen Menschen bei seelischen Problemen.
Der Landes-Verband fordert auch: Schulen sollen Gebärden-Sprache unterrichten.
Das nennt man bimodal-bilinguales Bildungs-Konzept.
Bimodal-bilingual bedeutet: Kinder lernen auf 2 Wegen in 2 Sprachen.
Der eine Weg ist hören und sprechen.
Der andere Weg ist Gebärden.
Die Dokumente sind auf der Website des Bayerischen Land-Tags.

Foto: Pixabay/Elf-Moondance
MÜNCHEN (kobinet) Über Jahrzehnte hinweg wurde gehörlosen Kindern an bayerischen Schulen der Gebrauch ihrer natürlichen Sprache – der Gebärdensprache – unter Androhung und Anwendung physischer und psychischer Gewalt systematisch verboten. Die verheerenden, irreversiblen Folgen dieser Praxis (Sprachdeprivationssyndrom) wurden im Januar 2026 im Abschlussbericht des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB) umfassend wissenschaftlich belegt. Während der Sonderschullehrer-Berufsverband (BDH) am 25. April 2026 die historische Verantwortung für den Oralismus übernommen und die Gebärdensprachgemeinschaft offiziell um Entschuldigung gebeten hat, verharrt die bayerische Staatsregierung in einer defensiven Haltung.
Der Bayerische Landtag hat am 21. Mai 2026 einstimmig mit Drucksache 19/12077 beschlossen, das historische Gebärdensprachverbot an bayerischen Bildungseinrichtungen und seine lebenslangen psychosozialen Folgen durch ein Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales aufzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) heute seine offizielle Stellungnahme (03/2026) fertiggestellt. Wir legen darin die wissenschaftlichen Hintergründe der systematischen Sprachdeprivation dar und richten sechs konkrete sozial- und bildungspolitische Kernforderungen an den Freistaat.
Der LVBYGL fordert für das anstehende bayerische Fachgespräch unter anderem:
- Eine offizielle politische Entschuldigung des Freistaates Bayern für das erlittene Leid.
- Die Finanzierung einer unabhängigen wissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie der bayerischen Sonderschulgeschichte.
- Echte politische Partizipation durch einen eigenen, vollwertigen Sitz für eine gehörlose Fachperson im bayerischen Landesbehindertenrat (Art. 20 BayBGG).
- Die sofortige gesetzliche Einführung des bayerischen Gehörlosengeldes, das im aktuellen Doppelhaushalt erneut verweigert wurde.
- Die Verdoppelung der Landesförderung für psychosoziale Beratungsstellen sowie die verpflichtende Verankerung bimodal-bilingualer Bildungskonzepte.
Die genannten Dokumente sind unter den Dokumenten des Bayrischen Landtages zu finden.

Foto: Pixabay/Elf-Moondance
MÜNCHEN (kobinet) Über Jahrzehnte hinweg wurde gehörlosen Kindern an bayerischen Schulen der Gebrauch ihrer natürlichen Sprache – der Gebärdensprache – unter Androhung und Anwendung physischer und psychischer Gewalt systematisch verboten. Die verheerenden, irreversiblen Folgen dieser Praxis (Sprachdeprivationssyndrom) wurden im Januar 2026 im Abschlussbericht des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB) umfassend wissenschaftlich belegt. Während der Sonderschullehrer-Berufsverband (BDH) am 25. April 2026 die historische Verantwortung für den Oralismus übernommen und die Gebärdensprachgemeinschaft offiziell um Entschuldigung gebeten hat, verharrt die bayerische Staatsregierung in einer defensiven Haltung.
Der Bayerische Landtag hat am 21. Mai 2026 einstimmig mit Drucksache 19/12077 beschlossen, das historische Gebärdensprachverbot an bayerischen Bildungseinrichtungen und seine lebenslangen psychosozialen Folgen durch ein Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales aufzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) heute seine offizielle Stellungnahme (03/2026) fertiggestellt. Wir legen darin die wissenschaftlichen Hintergründe der systematischen Sprachdeprivation dar und richten sechs konkrete sozial- und bildungspolitische Kernforderungen an den Freistaat.
Der LVBYGL fordert für das anstehende bayerische Fachgespräch unter anderem:
- Eine offizielle politische Entschuldigung des Freistaates Bayern für das erlittene Leid.
- Die Finanzierung einer unabhängigen wissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie der bayerischen Sonderschulgeschichte.
- Echte politische Partizipation durch einen eigenen, vollwertigen Sitz für eine gehörlose Fachperson im bayerischen Landesbehindertenrat (Art. 20 BayBGG).
- Die sofortige gesetzliche Einführung des bayerischen Gehörlosengeldes, das im aktuellen Doppelhaushalt erneut verweigert wurde.
- Die Verdoppelung der Landesförderung für psychosoziale Beratungsstellen sowie die verpflichtende Verankerung bimodal-bilingualer Bildungskonzepte.
Die genannten Dokumente sind unter den Dokumenten des Bayrischen Landtages zu finden.





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