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Bayern muss das Gebärdensprachverbot aufarbeiten

Frau zeigt an einem Bild mit einem Baum die Gebärde für Baum
Gebärdensprache
Foto: Pixabay/Elf-Moondance

MÜNCHEN (kobinet) Über Jahrzehnte hinweg wurde gehörlosen Kindern an bayerischen Schulen der Gebrauch ihrer natürlichen Sprache – der Gebärdensprache – unter Androhung und Anwendung physischer und psychischer Gewalt systematisch verboten. Die verheerenden, irreversiblen Folgen dieser Praxis (Sprachdeprivationssyndrom) wurden im Januar 2026 im Abschlussbericht des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB) umfassend wissenschaftlich belegt. Während der Sonderschullehrer-Berufsverband (BDH) am 25. April 2026 die historische Verantwortung für den Oralismus übernommen und die Gebärdensprachgemeinschaft offiziell um Entschuldigung gebeten hat, verharrt die bayerische Staatsregierung in einer defensiven Haltung.

Der Bayerische Landtag hat am 21. Mai 2026 einstimmig mit Drucksache 19/12077 beschlossen, das historische Gebärdensprachverbot an bayerischen Bildungseinrichtungen und seine lebenslangen psychosozialen Folgen durch ein Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales aufzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) heute seine offizielle Stellungnahme (03/2026) fertiggestellt. Wir legen darin die wissenschaftlichen Hintergründe der systematischen Sprachdeprivation dar und richten sechs konkrete sozial- und bildungspolitische Kernforderungen an den Freistaat.

Der LVBYGL fordert für das anstehende bayerische Fachgespräch unter anderem:

  • Eine offizielle politische Entschuldigung des Freistaates Bayern für das erlittene Leid.
  • Die Finanzierung einer unabhängigen wissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie der bayerischen Sonderschulgeschichte.
  • Echte politische Partizipation durch einen eigenen, vollwertigen Sitz für eine gehörlose Fachperson im bayerischen Landesbehindertenrat (Art. 20 BayBGG).
  • Die sofortige gesetzliche Einführung des bayerischen Gehörlosengeldes, das im aktuellen Doppelhaushalt erneut verweigert wurde.
  • Die Verdoppelung der Landesförderung für psychosoziale Beratungsstellen sowie die verpflichtende Verankerung bimodal-bilingualer Bildungskonzepte.

Die genannten Dokumente sind unter den Dokumenten des Bayrischen Landtages zu finden.

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