BERLIN (kobinet)
Viele Fach-Verbände setzen sich für Menschen mit Behinderung ein.
Ein Fach-Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie haben das gleiche Thema.
Sie setzen sich gemeinsam dafür ein.
Diese Verbände haben das GKV-Beitrags-Satz-Stabilisierungs-Gesetz geprüft.
GKV bedeutet: Gesetzliche Kranken-Versicherung.
Die meisten Menschen in Deutschland sind dort Mitglied.
Dieses Gesetz regelt die Beiträge zur Kranken-Versicherung.
Beiträge sind Geld-Beträge, die man regelmäßig zahlen muss.
Die Verbände sagen: Das Gesetz muss verbessert werden.
Der Bundes-Tag berät das Gesetz ab morgen.
Die Verbände fordern: Der Bundes-Tag muss das Gesetz verbessern.
Sonst bekommen manche Menschen nicht die nötige Hilfe.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Besonders wichtig sind die Hilfs-Mittel.
Ein Hilfs-Mittel ist ein Werkzeug.
Es macht das Leben für Menschen mit Behinderung leichter.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel Roll-Stühle, Hör-Geräte oder Sprach-Computer.
Sie helfen beim Bewegen und beim Sprechen.
Sie helfen auch beim Lernen und beim Arbeiten.
Hilfs-Mittel helfen auch, am Leben in der Gemeinschaft teil-zunehmen.
Das Gesetz soll sogenannte Fest-Beträge ausweiten.
Ein Fest-Betrag ist ein fester Preis.
Die Kranken-Versicherung zahlt nur bis zu diesem Preis.
Die Verbände warnen vor diesen Fest-Beträgen.
Manche Menschen brauchen besondere und teure Hilfs-Mittel.
Diese Menschen könnten dann die passenden Hilfs-Mittel nicht mehr bekommen.
Oder sie müssten mehr Geld selbst bezahlen.
Es gibt noch ein weiteres Problem: die Familien-Versicherung.
Bei der Familien-Versicherung sind Kinder bei ihren Eltern mitversichert.
Sie brauchen keine eigene Versicherung.
Das ist bisher kostenlos.
Eltern mit behinderten Kindern müssen oft sehr lange für ihre Kinder sorgen.
Diese Eltern können deshalb weniger arbeiten.
Die Familien-Versicherung soll auch für sie kostenlos bleiben.
Die Verbände fordern noch etwas.
Der Staat soll mehr Geld für die Kranken-Versicherung geben.
Dieses Geld soll aus Steuer-Mitteln kommen.
Steuer-Mittel sind Gelder vom Staat.
Alle Menschen in Deutschland zahlen gemeinsam in diesen Topf.
Es reicht nicht, nur bei der Versorgung zu sparen.
Alle müssen gemeinsam für gute Gesundheits-Versorgung sorgen.
Gesundheits-Versorgung bedeutet: Menschen bekommen Hilfe, wenn sie krank sind.
Zum Beispiel durch Ärzte oder Medikamente.

Foto: ht
BERLIN (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen. Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen. Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Familienversicherung: Sie muss für Eltern behinderter Kinder auch beitragsfrei bleiben, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist. Die Ausfallzeiten sind bei Familien mit behinderten Kindern aufgrund des länger bestehenden und aufwändigeren Pflege- und Unterstützungsbedarfs wesentlich länger als bei Kindern ohne Behinderung. Schließlich sollte auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen daher endlich aus Steuermitteln finanziert werden, ohne dass gleichzeitig der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird. Die Beiträge überwiegend durch Einsparungen in der Versorgung und bei den Versicherten zu stabilisieren, ist zu kurz gedacht.

Foto: ht
BERLIN (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen. Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen. Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Familienversicherung: Sie muss für Eltern behinderter Kinder auch beitragsfrei bleiben, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist. Die Ausfallzeiten sind bei Familien mit behinderten Kindern aufgrund des länger bestehenden und aufwändigeren Pflege- und Unterstützungsbedarfs wesentlich länger als bei Kindern ohne Behinderung. Schließlich sollte auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen daher endlich aus Steuermitteln finanziert werden, ohne dass gleichzeitig der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird. Die Beiträge überwiegend durch Einsparungen in der Versorgung und bei den Versicherten zu stabilisieren, ist zu kurz gedacht.





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