Berlin (kobinet)
Heute hat der Bundes-Tag über ein neues Gesetz gesprochen.
Es geht um das AGG.
AGG bedeutet: Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Dieses Gesetz schützt Menschen vor Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das passiert zum Beispiel wegen der Herkunft.
Oder wegen der Religion eines Menschen.
Vor der Debatte gab es eine Umfrage.
Eine Debatte ist ein Gespräch über verschiedene Meinungen.
Menschen sprechen dabei über ein Thema.
Forsa hat die Umfrage gemacht.
Forsa ist ein Umfrage-Institut.
Ein Umfrage-Institut fragt viele Menschen und wertet die Antworten aus.
Forsa hat 3.500 Menschen befragt.
Das Ergebnis war deutlich.
85 Prozent wollen besseren Schutz vor Benachteiligung.
88 Prozent wollen überall Beratungs-Stellen.
Beratungs-Stellen helfen Menschen mit Problemen.
Betroffene sind Menschen, die selbst benachteiligt wurden.
82 Prozent wollen längere Fristen für Klagen.
Eine Frist ist eine Zeit, in der man etwas tun darf.
Eine Klage bedeutet: Man geht vor Gericht.
Man sagt damit: Ich wurde ungerecht behandelt.
Zurzeit hat man nur 2 Monate Zeit dafür.
Viele Menschen finden das zu kurz.
82 Prozent wollen auch ein Verbands-Klage-Recht.
Verbands-Klage-Recht bedeutet: Ein Verband darf klagen.
Ein Verband ist eine große Organisation.
Die Organisation klagt dann für viele Betroffene.
Ferda Ataman hat einen besonderen Auftrag vom Staat.
Sie ist die Bundes-Beauftragte für Anti-Diskriminierung.
Anti-Diskriminierung bedeutet: Schutz vor Benachteiligung.
Ferda Ataman achtet darauf, dass niemand benachteiligt wird.
Ferda Ataman sagte: Das AGG ist zu schwach.
Das bedeutet: Das AGG schützt Menschen nicht gut genug.
In anderen Ländern in Europa ist der Schutz stärker.
In Deutschland müssen Betroffene vieles alleine regeln.
Das findet Ferda Ataman nicht gut.
Ferda Ataman sagte: In Deutschland kämpfen Betroffene zu alleine.
Das muss sich ändern.
Das AGG gibt es seit 20 Jahren.
Ferda Ataman findet: Jetzt braucht es eine große Änderung.
Die Umfrage zeigt: Die meisten Menschen unterstützen das.
Forsa hat die Umfrage im Frühjahr 2026 gemacht.
Alle Ergebnisse erscheinen im Jahr 2027.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Vor der heutigen Debatte zur ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bundestag zeigt eine aktuelle Repräsentativbefragung einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. "Anders als oft behauptet, ist die Gesellschaft nicht gespalten beim Thema Antidiskriminierung, sie hat hier eine klare Haltung: 85 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am 11. Juni 2026 in Berlin. 88 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. Auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Betroffene vor Gericht zu vertreten, sprachen sich 82 Prozent der Befragten aus.
Das geltende Antidiskriminierungsrecht im AGG bezeichnete Ferda Ataman als „zu schwach“. So seien insbesondere die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Betroffene in Deutschland im europäischen Vergleich unterentwickelt. „Weder können in Deutschland Verbände oder Antidiskriminierungsstellen klagen, noch Betroffene vor Gericht unterstützen. Auch andere Möglichkeiten der Unterstützung fehlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie Auskunftsansprüche und vorgerichtliche Entscheidungen. „Nirgendwo sind Menschen bei Diskriminierung so sehr auf sich allein gestellt, wie in Deutschland“, sagte Ferda Ataman.
Am heutigen 11. Juni 2026 beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung über eine AGG-Reform, das Bundeskabinett hatte dazu kürzlich einen Gesetzentwurf verabschiedet. Ataman rief die Abgeordneten hierbei zu „mehr Mut“ auf, um eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes zu erreichen. „Das AGG wird in diesem Sommer 20 Jahre alt. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende Reform, die noch dazu den Rückhalt der Mehrheit der Bevölkerung findet.“
Die repräsentative Umfrage (3.500 Befragte) wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Umfrageinstitut Forsa zwischen dem 12. Februar und dem 16. März 2026 durchgeführt (CATI-Fragebogen, kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe). Die gesamte Umfrage wird im Jahr 2027 veröffentlicht.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Vor der heutigen Debatte zur ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bundestag zeigt eine aktuelle Repräsentativbefragung einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. "Anders als oft behauptet, ist die Gesellschaft nicht gespalten beim Thema Antidiskriminierung, sie hat hier eine klare Haltung: 85 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am 11. Juni 2026 in Berlin. 88 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. Auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Betroffene vor Gericht zu vertreten, sprachen sich 82 Prozent der Befragten aus.
Das geltende Antidiskriminierungsrecht im AGG bezeichnete Ferda Ataman als „zu schwach“. So seien insbesondere die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Betroffene in Deutschland im europäischen Vergleich unterentwickelt. „Weder können in Deutschland Verbände oder Antidiskriminierungsstellen klagen, noch Betroffene vor Gericht unterstützen. Auch andere Möglichkeiten der Unterstützung fehlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie Auskunftsansprüche und vorgerichtliche Entscheidungen. „Nirgendwo sind Menschen bei Diskriminierung so sehr auf sich allein gestellt, wie in Deutschland“, sagte Ferda Ataman.
Am heutigen 11. Juni 2026 beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung über eine AGG-Reform, das Bundeskabinett hatte dazu kürzlich einen Gesetzentwurf verabschiedet. Ataman rief die Abgeordneten hierbei zu „mehr Mut“ auf, um eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes zu erreichen. „Das AGG wird in diesem Sommer 20 Jahre alt. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende Reform, die noch dazu den Rückhalt der Mehrheit der Bevölkerung findet.“
Die repräsentative Umfrage (3.500 Befragte) wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Umfrageinstitut Forsa zwischen dem 12. Februar und dem 16. März 2026 durchgeführt (CATI-Fragebogen, kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe). Die gesamte Umfrage wird im Jahr 2027 veröffentlicht.





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