
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Seit längerem wird über mögliche Reformen der Eingliederungshilfe diskutiert. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) einen sogenannten Dialogprozess durchgeführt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite die mit großem Interesse erwarteten "Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe" veröffentlicht. In dem 17seitigen Ergebnispapier des Dialogprozess Eingliederungshilfe wurden Empfehlungen in den Bereichen Leistungen, Verwaltungsverfahren/Gesamtplanverfahren/Bedarfsermittlung, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet. Die Vorschläge für die notwendigen Rechtsänderungen sollen noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Prüfaufträge werden ebenfalls in diesem Jahr an die Teilnehmenden berichtet, wie es in der Einleitung des Papiers haißt.
Link zu den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe
„Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist abgeschlossen und hat Empfehlungen zur Eingliederungshilfe erarbeitet. Aufgabe der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist es, Menschen mit Behinderungen bei ihrer selbstbestimmten Lebensplanung zu unterstützen und ihnen eine wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dies geschieht beispielsweise durch Leistungen zur Sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz umfassend reformiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im September 2025 einen Dialogprozess mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen initiiert, um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und Änderungsbedarf zu beraten. Bei den Beratungen waren die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention leitend“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Der Fokus der Beratungen lag insbesondere auf Vereinfachungsmöglichkeiten und Chancen für Bürokratieabbau sowie Vorschlägen für eine effizientere Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe. Grundlage der Gespräche waren laut Ministeriumsangaben unter anderem Vorschläge der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe sowie von Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen. Vor dem Hintergrund der Gesamtdiskussion zum Reformbedarf im Sozialstaat fordern Länder und Kommunen eine stärkere finanzielle Entlastung durch den Bund.
Und weiter heißt es: „Die Vorschläge wurden den vier Themenclustern Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung zugeordnet. Diese Themencluster haben die Teilnehmenden in vier Arbeitssitzungen von November 2025 bis Mai 2026 erörtert. Zudem gab es drei Sitzungen auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Für den Austausch mit Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen gab es zwei Termine, ebenso zwei mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe heraus wurde ein Empfehlungspapier erarbeitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden.“





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