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Lebenshilfe: Noch ein Spargesetz ist eins zu viel

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Foto: Lebenshilfe

Berlin (kobinet) Besorgt blickt die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, die nun vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht wurden. Hierin sind die Ergebnisse eines im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozesses zwischen Bund, Ländern und Kommunen festgehalten. Die Empfehlungen bereiten eine Reform der Eingliederungshilfe vor, mit denen Menschen mit Behinderung neben der Pflegereform weiter belastet würden. Insgesamt sollen individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe nur noch die Ausnahme sein. Überdies soll die tarifliche Entlohnung in der Eingliederungshilfe auf den Prüfstein – wie aktuell auch in der Pflegereform vorgesehen, heißt es vonseiten der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, sagte zu den Vorschlägen: „Zu Kürzungen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe darf es nicht kommen, stattdessen müssen die Leistungen effizienter erbracht werden und Bürokratie abgebaut werden. Denn Menschen mit Behinderung brauchen diese Leistungen für ihre Teilhabe. Das haben über 180.000 Menschen mit ihrer Unterschrift zur Petition der Lebenshilfe bestätigt.“

Weitere Informationen zu den Sparplänen von Bund, Ländern und Kommunen sind auf der Kampagnenseite der Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht zu finden.

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