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Berlin (kobinet) Nachdem der Termin für die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), in dem es unter anderem darum geht, ob Unternehmen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen zur Teilhabe behinderter Menschen verpflichtet werden, am 22. Juni 2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr fest steht, ist noch offen, wann das Gesetz endgültig im Bundestag debattiert und beschlossen wird. Da die Vorschau auf die Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages vom 24. bis 26. Juni die zweite und dritte Lesung der Reform des BGG nicht vorsieht, dürfte das Gesetz voraussichtlich am 9. oder 10. Juli 2026 im Bundestag debattiert und beschlossen werden. So bleibt denjenigen, die am 22. Juni von 14:00 bis 17:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestages protestieren und sich für Änderungen des heftig kritisierten Gesetzentwurfs der Bundesregierung durch den Bundestag einsetzen noch bis Anfang Juli Zeit, Druck für entsprechende Änderungsanträge zu machen.
Ein Kernpunkt der Kritik der Behindertenverbände ist die vorgesehene Regelung, dass Unternehmen keine Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen treffen müssen, weil dies per Gesetzentwurf als unverhältnismäßige Belastung definiert wird.
Bereits heute am 15. Juni 2026 demonstrieren behinderte Menschen und ihre Verbündeten von 15:00 bis 17:00 Uhr in Hamburg vor der Parteizentrale der CDU in Hamburg für Barrierefreiheit und entsprechende Gesetzesänderungen im BGG.





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