Berlin (kobinet)
Am 11. Juni 2026 war eine wichtige Sitzung im Deutschen Bundes-Tag.
Bei einer Sitzung treffen sich Menschen.
Die Menschen reden über wichtige Themen.
Der Bundes-Tag hat über neue Regeln gesprochen.
Die Regeln betreffen E-Scooter.
E-Scooter sind kleine elektrische Roller.
Man kann E-Scooter in vielen Städten ausleihen.
Der VdK hat eine Umfrage veröffentlicht.
VdK ist eine Abkürzung für einen langen Namen.
VdK bedeutet: Verband der Kriegs-Opfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands.
Der VdK ist ein Sozial-Verband.
Ein Sozial-Verband hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Das Meinungs-Forschungs-Institut YouGov hat die Umfrage gemacht.
Ein Meinungs-Forschungs-Institut ist eine Firma.
Die Firma fragt viele Menschen nach ihrer Meinung.
Bei einer Umfrage werden viele Menschen befragt.
Alle antworten auf die gleichen Fragen.
An der Umfrage haben viele Menschen in Deutschland teilgenommen.
Die Umfrage zeigt: Die Menschen wollen strengere Regeln.
Befragte sind Menschen, die bei einer Umfrage mitmachen.
Die Befragten beantworten Fragen.
57 von 100 Befragten wollen mehr Regeln für E-Scooter.
18 von 100 Befragten wollen E-Scooter ganz verbieten.
36 von 100 Befragten wollen feste Park-Zonen für E-Scooter.
Der VdK spricht schon lange über ein Problem.
Das Problem heißt Haftungs-Lücke.
Haftungs-Lücke bedeutet: Es ist nicht klar, wer zahlen muss.
Wer einen Schaden hat, bekommt dann oft kein Geld.
Verena Bentele ist die Präsidentin des VdK.
Die Präsidentin ist die Chefin des VdK.
Verena Bentele erklärt das Problem.
Viele blinde Menschen sind über E-Scooter gestürzt.
Diese Menschen haben danach kein Schmerzensgeld bekommen.
Schmerzensgeld ist Geld für erlittene Schmerzen.
Eine Person hat dir Schmerzen gemacht.
Dann muss diese Person dir Schmerzensgeld zahlen.
Das ist das Problem bei Leih-Rollern.
Der Fahrer und der Besitzer des Rollers sind verschiedene Personen.
Man kann den Fahrer oft nicht finden.
Deshalb bekommt das Unfall-Opfer kein Geld.
Deshalb begrüßt der VdK die neuen Haftungs-Regeln.
Die Regeln lösen das Problem.
79 von 100 Deutschen wollen mehr Schutz.
Anbieter von E-Scootern sollen automatisch haften.
Ein Anbieter ist eine Firma.
Die Firma stellt E-Scooter zum Ausleihen bereit.
Automatisch haften bedeutet: Die Firma muss zahlen, wenn jemand verletzt wird.
Auch 67 von 100 jungen Menschen wollen das.
Diese jungen Menschen sind zwischen 18 und 29 Jahre alt.
E-Scooter werden oft falsch abgestellt.
Das ist ein großes Problem für viele Menschen.
Menschen im Roll-Stuhl können dann nicht mehr durchkommen.
Auch Eltern mit Kinder-Wagen können nicht mehr gut durchkommen.
Senioren sind ältere Menschen über 60 Jahre.
Auch Senioren haben dieses Problem.
Der VdK fordert einheitliche Regeln für ganz Deutschland.
Einheitlich bedeutet: Die Regeln gelten überall gleich.
Es soll feste Abstell-Flächen für E-Scooter geben.
Ab Anfang 2027 dürfen E-Scooter nicht mehr auf Geh-Wegen fahren.
Das steht in der neuen Elektro-Kleinst-Fahrzeuge-Verordnung.
Foto: DBSV/Cornelia Weiß
Berlin (kobinet) Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der Haftungsregeln für E-Scooter, die am 11. Juni 2026 im Deutschen Bundestag stattfand, hat der Sozialverband VdK die Ergebnisse einer repräsentativen YouGov-Umfrage veröffentlicht. Die Befragung zeigt: Die Menschen in Deutschland erwarten von der Politik deutlich strengere Regeln für E-Scooter. E-Scooter sorgen in vielen Städten zunehmend für Aufregung. Der Sozialverband VdK hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov mit einer Umfrage beauftragt, um herauszufinden, wie die Menschen in Deutschland die aktuelle Situation einschätzen und welche Maßnahmen sie von der Politik erwarten. Demnach bevorzugen 57 Prozent der Befragten zusätzliche Regulierungen bei der Nutzung von E-Scootern, für ein komplettes Verbot sind weitere 18 Prozent. Ein gutes Drittel der Befragten (36 Prozent) spricht sich für eine "etwas stärkere" Regulierung aus, zum Beispiel für feste Parkzonen für E-Scooter, während 21 Prozent sich sogar eine "deutlich stärkere" Regulierung wünschen. Damit ergibt sich ein klarer Handlungsauftrag für die Politik.
Der Sozialverband VdK hatte bereits in einer Stellungnahme auf die bestehenden Unsicherheiten bei den Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern hingewiesen. „Uns schreiben immer wieder Mitglieder, insbesondere blinde Menschen, die über Roller gestürzt sind und dann noch nicht einmal Schmerzensgeld erhalten“, berichtet VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Aber wer mit dem öffentlichen Raum Geld verdienen möchte, wie es die Anbieter von Leih-E-Scootern tun, hat auch eine Sorgfaltspflicht.“
Vor diesem Hintergrund begrüßt der VdK die geplanten Änderungen an den Haftungsregeln ausdrücklich. Unfallopfer und Geschädigte können aktuell nämlich oft keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Dafür müssten sie ein Verschulden des Fahrers nachweisen. Dieser kann aber häufig nicht ermittelt werden, weil Fahrer und Halter nicht identisch sind, wenn es sich um ausgeliehene Roller handelt. So entsteht für Geschädigte eine Haftungslücke.
Insgesamt würde eine große Mehrheit von 79 Prozent der Deutschen es eher oder voll und ganz befürworten, wenn Halter und Anbieter von E-Scootern automatisch haften. Auch unter jungen Menschen findet die stärkere Regulierung breite Zustimmung: 67 Prozent der 18- bis 29-Jährigen würden sie unterstützen.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Senioren oder Eltern mit einem Kindewagen beispielsweise sind durch wild abgestellte E-Scooter massiv behindert, kritisiert Bentele. Es sei deshalb unerlässlich, bundesweit einheitliche Mindestvorgaben für die Abstellflächen für E-Scooter festzulegen. Außerdem muss die Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen, auf denen „Radverkehr frei“ gilt, zurückgenommen werden, wie es die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ab Anfang 2027 vorsieht.
Foto: DBSV/Cornelia Weiß
Berlin (kobinet) Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der Haftungsregeln für E-Scooter, die am 11. Juni 2026 im Deutschen Bundestag stattfand, hat der Sozialverband VdK die Ergebnisse einer repräsentativen YouGov-Umfrage veröffentlicht. Die Befragung zeigt: Die Menschen in Deutschland erwarten von der Politik deutlich strengere Regeln für E-Scooter. E-Scooter sorgen in vielen Städten zunehmend für Aufregung. Der Sozialverband VdK hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov mit einer Umfrage beauftragt, um herauszufinden, wie die Menschen in Deutschland die aktuelle Situation einschätzen und welche Maßnahmen sie von der Politik erwarten. Demnach bevorzugen 57 Prozent der Befragten zusätzliche Regulierungen bei der Nutzung von E-Scootern, für ein komplettes Verbot sind weitere 18 Prozent. Ein gutes Drittel der Befragten (36 Prozent) spricht sich für eine "etwas stärkere" Regulierung aus, zum Beispiel für feste Parkzonen für E-Scooter, während 21 Prozent sich sogar eine "deutlich stärkere" Regulierung wünschen. Damit ergibt sich ein klarer Handlungsauftrag für die Politik.
Der Sozialverband VdK hatte bereits in einer Stellungnahme auf die bestehenden Unsicherheiten bei den Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern hingewiesen. „Uns schreiben immer wieder Mitglieder, insbesondere blinde Menschen, die über Roller gestürzt sind und dann noch nicht einmal Schmerzensgeld erhalten“, berichtet VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Aber wer mit dem öffentlichen Raum Geld verdienen möchte, wie es die Anbieter von Leih-E-Scootern tun, hat auch eine Sorgfaltspflicht.“
Vor diesem Hintergrund begrüßt der VdK die geplanten Änderungen an den Haftungsregeln ausdrücklich. Unfallopfer und Geschädigte können aktuell nämlich oft keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Dafür müssten sie ein Verschulden des Fahrers nachweisen. Dieser kann aber häufig nicht ermittelt werden, weil Fahrer und Halter nicht identisch sind, wenn es sich um ausgeliehene Roller handelt. So entsteht für Geschädigte eine Haftungslücke.
Insgesamt würde eine große Mehrheit von 79 Prozent der Deutschen es eher oder voll und ganz befürworten, wenn Halter und Anbieter von E-Scootern automatisch haften. Auch unter jungen Menschen findet die stärkere Regulierung breite Zustimmung: 67 Prozent der 18- bis 29-Jährigen würden sie unterstützen.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Senioren oder Eltern mit einem Kindewagen beispielsweise sind durch wild abgestellte E-Scooter massiv behindert, kritisiert Bentele. Es sei deshalb unerlässlich, bundesweit einheitliche Mindestvorgaben für die Abstellflächen für E-Scooter festzulegen. Außerdem muss die Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen, auf denen „Radverkehr frei“ gilt, zurückgenommen werden, wie es die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ab Anfang 2027 vorsieht.




