
Foto: Bundesgerichtshof
Karlsruhe (kobinet) Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat derzeit über die Frage zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in eine Rehaklinik eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt. Heute, am 21. Mai 2026, wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Entscheidung in dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit verkünden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul wird den Verkündungstermin des Bundesgerichtshofs live vor Ort in Karlsruhe verfolgen, da er sich schon seit über 25 Jahren für die Schaffung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland einsetzt.










































