Kassel (kobinet)
Vor 25 Jahren trat ein wichtiges Gesetz in Kraft.
Das war am 1. Juli 2001.
Das Gesetz heißt Sozial-Gesetz-Buch IX.
Das Sozial-Gesetz-Buch ist ein Gesetz in Deutschland.
Man schreibt kurz: SGB IX.
Das SGB IX regelt Rechte für Menschen mit Behinderung.
Martina Puschke arbeitet beim Weibernetz.
Das Weibernetz vertritt behinderte Frauen in der Politik.
Martina Puschke hat das Gesetz damals mit erarbeitet.
Das Gesetz wurde von 1998 bis 2001 erarbeitet.
Viele Menschen haben daran mitgearbeitet.
Martina Puschke erinnert sich gut an diese Zeit.
Behinderte Frauen waren von Anfang an dabei.
Behinderte Frauen haben ihre Wünsche eingebracht.
Behinderte Frauen haben ihre Ideen eingebracht.
Das Ministerium hat zugehört.
Ein Ministerium ist ein Amt der Regierung.
Das Amt kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Auch Politikerinnen und Politiker haben zugehört.
Alle haben zusammen hart verhandelt.
Das Weibernetz hatte gerade angefangen.
Das Weibernetz hat sofort bei dem Gesetz mitgemacht.
Das war ein großer Erfolg.
Das Weibernetz war sehr stolz darauf.
Das SGB IX war besonders wichtig.
Zum ersten Mal standen Frauen-Themen in einem Sozial-Gesetz-Buch.
Schon im ersten Paragrafen stand etwas Wichtiges.
Ein Paragraf ist ein Teil eines Gesetzes.
Jeder Paragraf beschreibt eine bestimmte Regel.
Das Gesetz achtet auf die Bedürfnisse behinderter Frauen und Kinder.
Bedürfnisse sind Dinge, die eine Person braucht.
Das können zum Beispiel Hilfe oder besondere Unterstützung sein.
Das war neu und wichtig.
Auch Mütter, Väter und Kinder wurden erwähnt.
Sie dürfen selbst wählen, welche Hilfe sie bekommen.
Das nennt man Wunsch- und Wahl-Recht.
Das Wunsch- und Wahl-Recht bedeutet: Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden.
Sie wählen selbst, welche Hilfe sie bekommen wollen.
Früher gab es das nicht im Gesetz.
Heute stellen manche Menschen Fragen dazu.
Warum behandelt das Gesetz Frauen und Männer anders?
Das Gesetz schaut, was bei Frauen und Männern anders ist.
Martina Puschke antwortet darauf so:
Frauen sind in Deutschland noch immer nicht gleich-berechtigt.
Gleich-berechtigt bedeutet: Alle Menschen haben dieselben Rechte.
Niemand darf schlechter behandelt werden.
Deshalb muss das Gesetz Frauen ausdrücklich nennen.
Ausdrücklich bedeutet: Etwas wird extra und deutlich gesagt.
Martina Puschke sagt noch etwas anderes.
Es gibt nicht nur Frauen und Männer.
Es gibt viele verschiedene Geschlechter.
Geschlecht bedeutet: ob jemand eine Frau, ein Mann oder etwas anderes ist.
Jeder Mensch entscheidet das für sich selbst.
Das Gesetz soll alle Menschen ansprechen.
Martina Puschke möchte, dass das Gesetz erweitert wird.
Erweitern bedeutet: Man fügt etwas dazu.
Das Gesetz soll mehr Menschen einschließen.
Das Gesetz soll alle Menschen einschließen.
Egal welches Geschlecht sie haben.

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Genau heute vor 25 Jahren, am 1. Juli 2001, trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft. Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erinnert sich an die Erstellung des Gesetzes damals. Und sie erinnert in ihrem Kommentar für die kobinet-nachrichten an den damaligen Gesetzgebungsprozess und dessen Bedeutung für heute.
25 Jahre SGB IX – Rückblick aus Frauensicht
Ein Kommentar von Martina Puschke vom Weibernetz
Genau heute vor 25 Jahren, am 1. Juli 2001, trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft. Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erinnert sich an die Erstellung des Gesetzes damals.
… damals als die Partizipation der Behindertenverbände noch groß geschrieben wurde. Damals, als behinderte Frauen von der ersten Stunde an mit der Entwicklung von Eckpunkten für ein neues Reha-Recht bis zum xzigsten Stellungnahmeverfahren beteiligt waren. Damals, als wir uns wirklich gegenseitig zugehört und gestritten haben (Ministerium, Politiker*innen und Selbstvertreter*innen), um Positionen und Rechte gerungen haben, statt einen Satz zu hören wie „Danke, das nehmen wir mal mit!“
„Damals“ war in den Jahren 1998 bis 2001, in denen das SGB IX entwickelt wurde. Es war das erste Gesetzgebungsverfahren, an dem Weibernetz direkt nach seiner Gründung beteiligt war. Sehr erfolgreich, denn es war bei Fertigstellung vor 25 Jahren das erste Sozialgesetzbuch mit expliziter Nennung von Frauenbelangen! Und wir waren sehr stolz!
Gleich im ersten Paragrafen fand der Teilsatz „den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder (wird) Rechnung getragen“ Eingang. Auch wenn sich so manch jemand fragt, was denn die „besonderen Bedürfnisse“ seien, war es ein Erfolg, der die Gleichschaltung der Geschlechter und dem geschlechtslosen Neutrum der Zeit davor, hinterfragt. Auch die Nennung der Bedürfnisse von Müttern, Vätern und Kindern bei der Erfüllung des Wunsch- und Wahlrechts war ein Erfolg, waren Themen der Elternassistenz im vorherigen Jahrtausend Fremdkörper.
Was wir damals als Erfolg gefeiert haben, wird heute oft hinterfragt: Die explizite Nennung der Berücksichtigung von Belangen behinderter Frauen. Zum einen wird oft gefragt, warum das nötig sei, zum anderen haben sich die Gleichstellungsuhren vorwärts gedreht und eine binäre Sichtweise von ausschließlich zwei Geschlechtern ist inzwischen rückwärtsgewandt.
Als Alt-Feministin argumentiere ich, dass in der patriarchalen deutschen Gesellschaft Frauen nach wie vor nicht gleichberechtigt sind, weshalb eine Differenzierung vorgenommen werden muss.
Der Kritik an der binären Sichtweise stimme ich zu. Deshalb jedoch wieder zu einem geschlechtsneutralen Gesetz zurück zu kehren, in dem (nur) „Menschen allgemein“ angesprochen werden, wäre rückwärtsgewandt. Das hatten wir bis zum Jahr 2001 ausschließlich und es war ein Novum, Geschlechterdifferenzierung in einem Gesetz zu berücksichtigen. Deshalb wäre es an der Zeit, dieses (und weitere) Gesetze zu erweitern um eine Geschlechtervielfalt.

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Genau heute vor 25 Jahren, am 1. Juli 2001, trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft. Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erinnert sich an die Erstellung des Gesetzes damals. Und sie erinnert in ihrem Kommentar für die kobinet-nachrichten an den damaligen Gesetzgebungsprozess und dessen Bedeutung für heute.
25 Jahre SGB IX – Rückblick aus Frauensicht
Ein Kommentar von Martina Puschke vom Weibernetz
Genau heute vor 25 Jahren, am 1. Juli 2001, trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft. Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erinnert sich an die Erstellung des Gesetzes damals.
… damals als die Partizipation der Behindertenverbände noch groß geschrieben wurde. Damals, als behinderte Frauen von der ersten Stunde an mit der Entwicklung von Eckpunkten für ein neues Reha-Recht bis zum xzigsten Stellungnahmeverfahren beteiligt waren. Damals, als wir uns wirklich gegenseitig zugehört und gestritten haben (Ministerium, Politiker*innen und Selbstvertreter*innen), um Positionen und Rechte gerungen haben, statt einen Satz zu hören wie „Danke, das nehmen wir mal mit!“
„Damals“ war in den Jahren 1998 bis 2001, in denen das SGB IX entwickelt wurde. Es war das erste Gesetzgebungsverfahren, an dem Weibernetz direkt nach seiner Gründung beteiligt war. Sehr erfolgreich, denn es war bei Fertigstellung vor 25 Jahren das erste Sozialgesetzbuch mit expliziter Nennung von Frauenbelangen! Und wir waren sehr stolz!
Gleich im ersten Paragrafen fand der Teilsatz „den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder (wird) Rechnung getragen“ Eingang. Auch wenn sich so manch jemand fragt, was denn die „besonderen Bedürfnisse“ seien, war es ein Erfolg, der die Gleichschaltung der Geschlechter und dem geschlechtslosen Neutrum der Zeit davor, hinterfragt. Auch die Nennung der Bedürfnisse von Müttern, Vätern und Kindern bei der Erfüllung des Wunsch- und Wahlrechts war ein Erfolg, waren Themen der Elternassistenz im vorherigen Jahrtausend Fremdkörper.
Was wir damals als Erfolg gefeiert haben, wird heute oft hinterfragt: Die explizite Nennung der Berücksichtigung von Belangen behinderter Frauen. Zum einen wird oft gefragt, warum das nötig sei, zum anderen haben sich die Gleichstellungsuhren vorwärts gedreht und eine binäre Sichtweise von ausschließlich zwei Geschlechtern ist inzwischen rückwärtsgewandt.
Als Alt-Feministin argumentiere ich, dass in der patriarchalen deutschen Gesellschaft Frauen nach wie vor nicht gleichberechtigt sind, weshalb eine Differenzierung vorgenommen werden muss.
Der Kritik an der binären Sichtweise stimme ich zu. Deshalb jedoch wieder zu einem geschlechtsneutralen Gesetz zurück zu kehren, in dem (nur) „Menschen allgemein“ angesprochen werden, wäre rückwärtsgewandt. Das hatten wir bis zum Jahr 2001 ausschließlich und es war ein Novum, Geschlechterdifferenzierung in einem Gesetz zu berücksichtigen. Deshalb wäre es an der Zeit, dieses (und weitere) Gesetze zu erweitern um eine Geschlechtervielfalt.





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