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MüNCHEN/BREMEN (KOBINET)
MüNCHEN/BREMEN (KOBINET) Seit 1. Januar 2018 hat die Möglichkeit der Nutzung eines Budgets für Arbeit als Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Bundesteilhabegesetz bundesweit Gesetzeskraft. Gut 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung fragen sich nun einige, wie vielen Menschen dies nun ermöglicht wurde. Bayern hat mit der beeindruckenden Zahl von lediglich 18 Nutzer*innen des Budgets für Arbeit von insgesamt über 40.000 Werkstattbeschäftigten vorgelegt. Die kobinet-nachrichten fragen nun: „wer bietet weniger?“










































