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Berlin (kobinet) Während die Große Koalition in Sachen Grundrente nicht voran zu kommen scheint, wird es diese Woche mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz konkret. Heute findet dazu eine 90minütigen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages statt. Die Anhörung wird heute ab 15:00 Uhr live im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages übertragen.
Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Angehöringen-Enlastungsgesetz, das heute zur Anhörung steht, geht es um die Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozial- und Eingliederungshilfe. Bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro brutto soll demnach zukünftig keine Heranziehung von Angehöringen mehr stattfinden. Eine Entlastung behinderter Menschen bei der Anrechnung des Einkommens ist in dem Gesetzentwurf trotz entsprechender Forderungen behinderter Menschen nicht vorgeshen.
Desweiteren geht es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem scih die Abgeordneten befassen, auch um die Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ab 2023, ein Budget für Ausbildung und um Klarstellungen für die Nutzung von Assistenz am Arbeitsplatz.
Link zu weiteren Informationen zur Anhörung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz