
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Wien (kobinet) Ein österreichisches Gericht hat einem Bericht des Online-Nachrichtendienst BIZEPS zufolge vor kurzem entschieden, dass ein Hotel einer Frau mit Assistenzhund den Zutritt nicht verweigern darf. „Mit Unterstützung des Klagsverbands konnte eine behinderte Frau, die auf einen Assistenzhund angewiesen ist, vor Gericht erfolgreich klagen. Eine Frau wollte mit ihrem Assistenzhund einen Gesundheitsurlaub buchen, wurde jedoch von mehreren Hotels abgelehnt. Diese beriefen sich auf allgemeine Regeln, wonach Tiere etwa Restaurants oder Wellnessbereiche nicht betreten dürfen. Das Gericht stellte klar: Solche Vorschriften dürfen Menschen mit Assistenzhunden nicht benachteiligen.









































