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Teilhabe ist Menschenrecht und keine Verhandlungsmasse

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Paragraphen zeigen, dass etwas geregelt wird
Foto: Pixabay/geralt

BERLIN (kobinet) Die Zentren für Selbstbestimmtes Leben (ZsL®) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) betonen den fundamentalen Wert der Wahrung von Menschenrechten in einer Zeit des Erstarkens rechtsextremen Denkens: Das Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe droht nun nach Einschätzung dieser Verbände einem moralisch orientierungslos gewordenen Sparwillen zum Opfer zu fallen.

In diesem Positionspapier heißt es: „Menschen mit Behinderungen haben ein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dieses Recht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und im Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 Satz 2) verankert. Umgesetzt werden sollten diese Grund- und Menschenrechte insbesondere durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das der Gesetzgeber selbst als „einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft“ bezeichnet hat“.

Unter der Oberfläche von Begriffen wie „Steuerung“, „Entbürokratisierung“ und „Komplexitätsreduktion“ werden aus Sicht dieser Verbände zentrale Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes in Frage stellt.  Mit diesen Positionspapier fordern die Unterzeichner auf, sich gemeinsam für die Umsetzung der UN-BRK, für echte Inklusion und ein Leben in Würde für alle einzusetzen.