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Hessen: Förderung für Assistenzen in Kindertagesstätten – Antragsfrist bis 28.2.2026

Infozeichen
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Foto: Susanne Göbel

Kassel (kobinet) Durch das Landesprogramm Kita-Assistenz soll das pädagogisch tätige Personal in den hessischen Kindertageseinrichtungen entlastet werden, indem eine modellhafte Erprobung des Einsatzes und der Förderung einer Kita-Assistenz in den Kindertageseinrichtungen ermöglicht wird. "Zuwendungsfähig sind die für den Arbeitgeber anfallenden Personalausgaben für Kita-Assistenzkräfte außerhalb des Fachkräftekatalogs nach § 25b HKJGB, die durch die Beschäftigung zusätzlicher Kita-Assistenzkräfte oder aufgrund der Aufstockung der Stunden bei vorhandenen Kita-Assistenzkräften entstehen", heißt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel.

„Ausgenommen sind über eine Personalagentur oder einen sonstigen Dritten eingesetzte Assistenzen. Der Förderzeitraum umfasst den 1.8.2025 bis 31.7.2026. Der im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeitsbeginn (bei Neueinstellung) oder Beginn der Stundenaufstockung darf nicht vor dem 1.8.2025 liegen. Der Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. der Abschluss des Änderungsvertrages bei Stundenaufstockung kann vor dem 1. August 2025 erfolgt sein“, ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel zudem zu lesen.

Detaillierte Informationen sowie das Antragsformular gibt es unter:

https://rp-kassel.hessen.de/soziales/kindertagesbetreuung/kita-assistenz