Schwerin (kobinet)
Das Projekt heißt "Inklusive Bildung M-V".
Inklusive Bildung bedeutet: Alle Kinder lernen zusammen.
Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung.
Sie gehen in die gleiche Schule.
Alle Kinder bekommen die Hilfe, die sie brauchen.
Es läuft an der Hoch-Schule Neubrandenburg.
Das Projekt geht weiter.
Die Landes-Regierung hat das entschieden.
Sie geben weiter Geld dafür aus.
Es sind etwa 500.000 Euro im Jahr.
Die Wissenschafts-Ministerin heißt Bettina Martin.
Das Wissenschafts-Ministerium kümmert sich um Unis und Hoch-Schulen.
Das Ministerium gibt Geld für die Forschung.
Forschung bedeutet: Menschen finden neue Sachen heraus.
Sie kommt aus Mecklenburg-Vorpommern.
Sie sagt: Das Projekt ist gut für alle.
Menschen mit Behinderungen lernen dort wichtige Sachen.
Sie werden zu Bildungs-Fachleuten ausgebildet.
Bildungs-Fach-Leute kennen sich gut mit Lernen aus.
Sie helfen anderen Menschen beim Lernen.
Zum Beispiel: Lehrer und Lehr-Kräfte.
Diese Menschen können jetzt arbeiten.
Sie arbeiten auf dem ersten Arbeits-Markt.
Erster Arbeits-Markt bedeutet: normale Arbeits-Plätze für alle Menschen.
Die Arbeits-Plätze sind in normalen Firmen.
Menschen verdienen dort normalen Lohn.
Das bedeutet: Sie haben normale Jobs.
Die Studenten lernen von ihnen.
Die Lehrer lernen auch von ihnen.
Das ist gut für ihre Arbeit später.
Auch Firmen können das Angebot nutzen.
Behörden können das auch nutzen.
Behörden sind Ämter vom Staat.
Dort arbeiten Beamte und Angestellte.
Sie helfen den Bürgern bei wichtigen Dingen.
Zum Beispiel: Rat-Haus oder Arbeits-Amt.
Alle finden es wichtig: Menschen mit Behinderungen sollen arbeiten können.
Sie sollen ihre Meinung sagen können.
Das Projekt hilft dabei.
Im Projekt arbeiten Menschen mit Behinderungen.
Sie erklären anderen Menschen wichtige Sachen.
Sie erklären es Studenten.
Sie erklären es Lehrern.
Sie erklären es auch Firmen und Behörden.
Sie sagen: Das brauchen Menschen mit Behinderungen.
Von 2021 bis 2024 haben 5 Menschen gelernt.
Sie sind jetzt Bildungs-Fach-Kräfte.
Sie arbeiten an der Hoch-Schule Neubrandenburg.
Das Land bezahlt das Projekt.
Der Bund hilft auch mit Geld.
Es sind etwa 172.000 Euro für die Löhne.
Das Geld kommt aus dem SGB 9.
SGB 9 bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Das ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Es regelt, welche Hilfen sie bekommen können.
Das Gesetz sagt: Menschen mit Behinderung sollen überall mit-machen können.
Sie sollen die gleichen Chancen haben.
Der Land-Tag muss noch entscheiden.
Der Land-Tag ist das Parlament vom Bundes-Land.
Dort arbeiten Politiker vom Bundes-Land.
Sie machen Gesetze für das Bundes-Land.
Es geht um den Doppel-Haushalt 2026 und 2027.
Ein Doppel-Haushalt ist ein Plan für 2 Jahre.
Der Plan zeigt: So viel Geld gibt das Land aus.
Normal macht man den Plan nur für 1 Jahr.
Das steht in einer Info vom Wissenschafts-Ministerium.

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Schwerin (kobinet) Das Projekt "Inklusive Bildung M-V" an der Hochschule Neubrandenburg wird weitergeführt. Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf verständigt, die Finanzierung in Höhe von rund 500.000 Euro jährlich auch weiterhin sicherzustellen. "Von dem Inklusionsprojekt an der Hochschule Neubrandenburg profitieren alle Seiten", sagte die Wissenschaftsministerin von Mecklenburg-Vorpommern Bettina Martin. "Die Menschen mit Beeinträchtigungen, die bis 2024 ihre Qualifizierung zu Bildungsfachleuten durchlaufen haben, können ihre Kompetenz und Erfahrung weiter auf dem ersten Arbeitsmarkt einbringen. Und die Studierenden und Lehrkräfte können im direkten Austausch wertvolle Erfahrungen für ihre künftige Tätigkeit sammeln. Auch Unternehmen und Behörden können das Angebot der Fachleute wahrnehmen. Alle Beteiligten sind sich über die Bedeutung der Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt einig. Umso wichtiger, dass sie ihre Perspektive auch aktiv einbringen können. Das Projekt an der Hochschule Neubrandenburg setzt an der richtigen Stelle an."
Im Projekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg sind Menschen mit Beeinträchtigungen tätig und vermitteln Studierenden, Lehrkräften aber auch anderen Interessenten wie zum Beipiel Unternehmen oder Behörden die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen des Modellprojekts wurden von 2021-2024 fünf Bildungsfachkräfte qualifiziert. Sie sind seitdem an der Hochschule Neubrandenburg beschäftigt. Das Projekt wird vom Land finanziert und mit einem Lohnkostenzuschuss in Höhe von rund 172.000 Euro über das SGB IX vom Bund unterstützt. Über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/27 muss abschließend der Landtag beraten und entscheiden, heißt es in einer Presseinformation des Wissenschaftsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern.

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Schwerin (kobinet) Das Projekt "Inklusive Bildung M-V" an der Hochschule Neubrandenburg wird weitergeführt. Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf verständigt, die Finanzierung in Höhe von rund 500.000 Euro jährlich auch weiterhin sicherzustellen. "Von dem Inklusionsprojekt an der Hochschule Neubrandenburg profitieren alle Seiten", sagte die Wissenschaftsministerin von Mecklenburg-Vorpommern Bettina Martin. "Die Menschen mit Beeinträchtigungen, die bis 2024 ihre Qualifizierung zu Bildungsfachleuten durchlaufen haben, können ihre Kompetenz und Erfahrung weiter auf dem ersten Arbeitsmarkt einbringen. Und die Studierenden und Lehrkräfte können im direkten Austausch wertvolle Erfahrungen für ihre künftige Tätigkeit sammeln. Auch Unternehmen und Behörden können das Angebot der Fachleute wahrnehmen. Alle Beteiligten sind sich über die Bedeutung der Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt einig. Umso wichtiger, dass sie ihre Perspektive auch aktiv einbringen können. Das Projekt an der Hochschule Neubrandenburg setzt an der richtigen Stelle an."
Im Projekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg sind Menschen mit Beeinträchtigungen tätig und vermitteln Studierenden, Lehrkräften aber auch anderen Interessenten wie zum Beipiel Unternehmen oder Behörden die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen des Modellprojekts wurden von 2021-2024 fünf Bildungsfachkräfte qualifiziert. Sie sind seitdem an der Hochschule Neubrandenburg beschäftigt. Das Projekt wird vom Land finanziert und mit einem Lohnkostenzuschuss in Höhe von rund 172.000 Euro über das SGB IX vom Bund unterstützt. Über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/27 muss abschließend der Landtag beraten und entscheiden, heißt es in einer Presseinformation des Wissenschaftsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern.




