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BERLIN (kobinet) Aus Sicht der Bundesregierung sind die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, sich gegen rechtswidrige Ausschlüsse von der Mitnahme im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder gegen eine unzureichende Berücksichtigung ihrer Belange in den Nahverkehrsplänen gerichtlich wie außergerichtlich zu wehren, ausreichend. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.











































