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Forderung: Keine E-Scooter auf Gehwegen

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Foto: DBSV

Berlin (kobinet) Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 gefährden E-Scooter (auch Elektro-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller genannt) in zunehmendem Maße die Mobilität und Sicherheit behinderter Menschen und damit die Teilhabe am öffentlichen Verkehrsraum. Deshalb wendet sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) mit konkreten Forderungen an die Verantwortlichen.

Die Forderungen betreffen die Nutzung von Verkehrsflächen sowie die Ausstattung und den Verleih von E-Scootern. Dazu gehören die Durchsetzung des Verbots von E-Scootern auf Gehwegen und die Festlegung verbindlicher Parkflächen, wie es in einer Presseinformation des DBSV heißt.

Link zu den im Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr im DBSV erarbeiteten Forderungen: www.dbsv.org/positionspapiere.html#e-scooter