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Was macht guten Landesrahmenvertrag aus?

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Foto: kobinet

Halle (kobinet) Was macht einen guten Landesrahmenvertrag aus der Sicht betroffener Menschen mit Behinderungen aus? Um diese Frage geht es bei einer Fachveranstaltung, zu der die LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt am 2. Okober von 10:30 bis 16:00 Uhr im Veranstaltungsraum der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft, Paracelsusstraße 23, in 06114 Halle (Saale) einlädt. Dabei soll es vor allem auch um die Geschichte der einrichtungszentrierten Hilfen und die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an den Landesrahmenvertag Sachsen-Anhalt gehen.

„Mit der Inkraftsetzung verschiedener Teile des neuen Bundesteilhabegesetzes müssen in allen Bundesländern neue Landesrahmenverträge zur Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 SGB IX verhandelt und vereinbart werden. In Sachsen-Anhalt wurde der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX am 14.08.2019 von den Kostenträgern, dem Land Sachsen-Anhalt, sowie den Leistungserbringern, den Wohlfahrtsverbänden, unterzeichnet. Die Interessen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen wurden, anders als zum Beispiel in Thüringen oder Rheinland-Pfalz, vom Land nicht direkt beteiligt. Bei unserer 2. Fachveranstaltung wollen wir uns nun mit der Frage beschäftigen, wie ein Landesrahmenvertrag, nach den Vorgaben und unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen, ausgestaltet sein sollte“, heißt es in der Einladung zur Fachveranstaltung.

Als Referent für die Veranstaltung konnte Ralf Bremauer als Mitbegründer der personenzentrierten Hilfeplanung (ITP), langjähriger Finanz- und Vertragsexperte von Eingliederungshilfeleistungen und Mitverfasser eines Landesrahmenvertrages, gewonnen werden. Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 wird die Veranstaltung moderieren. „Aus Gründen des besseren Verständnisses wollen wir gemeinsam in die Historie der Rahmenverträge und der Eingliederungshilfe in Deutschland eintauchen und dann den Landesrahmenvertrag Sachsen-Anhalt auf seine Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention und den 10 Kernforderungen der LIGA Selbstvertretung Sachsen-Anhalt überprüfen. Der mit dem NETZWERK ARTIKEL 3, dem Verein Klippel-Feil-Syndrom und dem Verein zur sozialen und beruflichen Integration organisierte Fachtag richtet sich u.a. an Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeauftragte, Teilhabemanager*innen, Mitarbeiter*innen in Sozialverwaltungen, politisch Verantwortliche und andere an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligte bzw. interessierte Personen“, heißt es in der von Annett Melzer, Matthias Grombach, Roger Schmidtchen und von Thorsten Beichle vom Vorstand der LIGA gezeichneten Einladung.

Eine Anmeldung für die Fachtagung, für die keine Teilnahmegebühren erhoben werden, die Plätze aber begrenzt sind, muss spätestens bis zum 23. September erfolgen. Hierfür sollte das Anmeldeformular per E-Mail unter [email protected] oder perTelefon unter 0151 – 4128 5384 oder 0173 – 5713 438 angefordert und ausgefüllt werden.