
Foto: NETZWERK ARTIKEL 3
Berlin (kobinet) Wenn in diesen Tagen an das Inkrafttreten des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen im Grundgesetz mit dem Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ am 15. Novmeber 1994 gedacht wird, dann hat das auch ganz viel mit der deutschen Einheit zu tun. Darauf hat H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 anlässlich des 25jährigen Jubiläums dieses Erfolges erinnert. Der Behindertenrechtler hatte damals die Anhörung der Behindertenverbände vor der Verfassungskommission koordiniert.











































